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sich infolge einer unerwarteten Absage doch nur dreizehn zusammenfinden würden, selbst noch in letzter Stunde einen nahen Bekannten, von dem man diese Gefälligkeit fordern kann, bitten, als vierzehnter Mann der Gesellschaft beizuwohnen, oder ein jüngeres Familienglied, ein Kind an der Tafel teilnehmen lassen. Wenn auch die Annahme, daß das Sitzen an einer Ecke zur Folge habe, daß Unverheiratete noch sieben Jahre warten müßten, bis sie in den Hafen der Ehe einlaufen könnten, nach andren, daß sie eine „böse Schwiegermutter“ bekämen, immerhin einen etwas lächerlichen Anstrich hat, so sollte man doch aus Rücksicht gegen seine Gäste auch dieses schwarze Verhängnis heraufzubeschwören vermeiden.

Die erste Pflicht des Hausherrn und der Hausfrau ist der Empfang der Gäste; sie haben daher vor allem pünktlich am Platz zu sein. Aber auch die eingeladenen Gäste sollen sich der Pünktlichkeit befleißigen. Es gehört durchaus nicht mehr zum guten Ton, wie es früher war, womöglich eine halbe Stunde später zu erscheinen, als eingeladen ist, und jeder sollte bestrebt sein, diese gute Gewohnheit des pünktlichen Erscheinens, die wohl auch eine Folge des so sehr in unser Volk eingedrungenen Militarismus ist, zu fördern.

Empfohlene Zitierweise:
Alban von Hahn: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. Otto Spamer, Leipzig [1896], Seite 50. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Verkehr_in_der_Guten_Gesellschaft.pdf/60&oldid=- (Version vom 31.7.2018)