Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 2 | |
|
Zwar war auch schon durch das Nahrungsmittelgesetz vom Jahre 1879 die Möglichkeit einer Überwachung des Verkehrs mit Fleisch und Fleischwaren gegeben. Es hatte sich aber doch im Laufe der Zeit immer mehr herausgestellt, daß die Bestimmungen des Nahrungsmittelgesetzes nicht ausreichten, um eine der Bedeutung des Verkehrs gerade mit diesen wichtigen Nahrungsmitteln entsprechende Überwachung sicherzustellen. Es konnte nicht immer nachträglich festgestellt werden, ob ein im Verkehr angehaltenes Stück Fleisch von einem kranken Tier herstammte, obwohl in verschiedenen Bundesstaaten auch früher schon eine geregelte Fleischbeschau, wenn auch in verschieden großem Umfang eingeführt war. Das aus dem Auslande eingeführte Fleisch unterlag nur teilweise einer Überwachung, und der Umstand, daß in den verschiedenen Bundesstaaten und Gemeinden des deutschen Reiches häufig ein ganz verschiedenes Recht galt, trug nicht dazu bei, den Handel mit Fleischwaren, der an keine engen räumlichen Grenzen gebunden ist, zu erleichtern. Dazu kam, daß in der Zeit seit Ausgang der 80er Jahre des 19. Jahrhunderts der Gebrauch von Konservierungsmitteln und Farbstoffen bei der Herstellung von Fleischwaren immer mehr Eingang fand, obwohl sich die Nahrungsmittelkontrolle demgegenüber von vornherein abwartend verhielt.
Pflanzliche Fette und Öle.
Neben den tierischen Fetten spielen die pflanzlichen Fette und Öle für die Ernährung der Bevölkerung, wie für verschiedene gewerbliche Zwecke eine große Rolle. Während aber der Bedarf an tierischen Fetten wenigstens teilweise auch durch die Erzeugung im Inlande gedeckt werden kann, ist man für die Beschaffung der pflanzlichen Fette und Öle fast ausschließlich auf das Ausland angewiesen, indem entweder die fertigen geschlagenen Öle oder die ölhaltigen Pflanzenteile eingeführt und die letzteren im Inlande auf die in ihnen enthaltenen fetten Öle verarbeitet werden, da die klimatischen Verhältnisse Deutschlands für den Anbau der hier in Betracht kommenden ölhaltigen Pflanzen nicht geeignet sind. Die Nachfrage nach pflanzlichen fetten Ölen ist aber in den letzten Jahrzehnten nicht nur für sonstige gewerbliche Zwecke, sondern vor allem auch für die Zwecke des Nahrungsmittelgewerbes ständig gewachsen. Dies war vorzugsweise durch die Entwickelung der Margarineindustrie bedingt, deren Bedarf an Fetten überhaupt und an pflanzlichen Fetten und Ölen insbesondere dauernd im Wachsen begriffen war. Denn während man bei den ersten Versuchen zur Herstellung eines der Butter ähnlichen Speisefettes ausschließlich von tierischem Fette, namentlich von Rindertalg ausging, wurden bei der weiteren Entwickelung dieser Industrie sehr bald aus technischen und aus wirtschaftlichen Gründen tierische und pflanzliche Fette gemeinsam verarbeitet. Durch das Gesetz betreffend den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren Ersatzstoffen vom Jahre 1897 und die zu diesem Gesetze erlassenen Ausführungsbestimmungen wurde der Zusatz eines pflanzlichen Öles, nämlich des Sesamöles zu aller Margarine vorgeschrieben, um dadurch die Erkennbarkeit der Margarine auch in Mischungen mit Butter zu erleichtern. Da dieser Zusatz von Sesamöl 10 v. H. des Gesamtfettes betragen soll, so stieg der Bedarf an Sesamöl im Laufe der Zeit sehr beträchtlich. Ein weiterer Anlaß zu einem vermehrten Verbrauch an pflanzlichen Ölen wurde dann dadurch gegeben, daß die Margarinefabriken
Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 2. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 640. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_2.pdf/203&oldid=- (Version vom 20.8.2021)