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Seite:Die Befreiung der Gesellschaft vom Staat.djvu/41

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sozialistische Proletarier, sei es unter welchen Vorwänden immer, zu beherrschen und zu verfolgen. Die Marxisten verstehen unter Diktatur des Proletariates die Diktatur eines marxistischen Parteivorstandes, dem sie Regierungsgewalt auch über die Räte, das Recht zur Gesetzgebung, zur Steuererhebung und zu jeder Art Vertretung der Revolution, bis zu Kriegserklärungen und Verträgen mit auswärtigen Staatsregierungen zuerkennen. Dieser Parteiklüngel soll sich als herrschende Macht angeblich nur bis zur restlosen Durchführung des Sozialismus einnisten dürfen. Da hingegen jede zentralistische Regierungsgewalt Staat bedeutet, mithin Vordrängung von Autorität, Sonderstellung Bevorrechtigter, Anschlag gegen die Gleichheit, so ist solche Diktatur nichts anderes als neue Wegbereitung für eine unterdrückende Klasse, für neue Ausbeutung und für alle von der Revolution beiseitegeräumten Schäden. Die Durchführung des Sozialismus ist also unter solcher vorgeblich proletarischen Diktatur nie zu erreichen, und die neue Macht wird nicht eher abtreten, als sie nicht von einer neuen Revolution zugunsten der Räte endgültig verjagt ist.

Das Rätesystem schafft, und hier zeigt sich seine Uebereinstimmung mit den anarchistischen Grundsätzen, bei unverfälschter Anwendung keinerlei Beamtenschaft, keinerlei Sonderanspruch einzelner, keinerlei umfassende Machtvollkommenheit. Denn ein den Räten von der Gesamtheit erteilter Auftrag ändert in keiner Weise das gleichwertige Verhältnis zwischen Auftraggebern und Beauftragten. Die Räteorganisation ist die föderative Zusammenfassung aller arbeitenden und verbrauchenden Kräfte vom engsten Kreise der Interessenberührung hinauf bis zum weitesten Ausmaß wirtschaftlicher Verbindungen. In die Räteorganisation einbezogen ist jede einzelne Persönlichkeit, und die Entsendung dieses oder jenes Beauftragten zur Wahrnehmung dieses oder jenes Dienstes, zur Erörterung dieses oder jenes Planes, zur Beratung einer Frage mit örtlich entfernten Rätevertretern, zur Durchführung oder Ueberwachung eines von der Gesamtheit für notwendig befundenen oder beschlossenen Vorhabens, zur Begründung einer Meinung oder zur Prüfung eines Entwurfs von andrer Seite, räumt dem Entsendeten kein Vorrecht vor denen ein, die ihn entsandt haben und entbindet auch keinen der Auftraggeber von der Verantwortung für die Tätigkeit des Beauftragten. Alle Aufträge bleiben an den Willen derer gebunden, die ihn erteilen; wer ihn erhält, ist nichts als ausführendes Organ der Körperschaft, die ihm die Teilarbeit überträgt, für die sie ihn geeignet hält; er ist Willensvollstrecker einer bestimmten Gemeinschaft, der er selbst angehört, und zwar Willensvollstrecker für die bestimmte einmalige Aufgabe, die ihm übertragen ist. Die ungeheure Vielgestaltigkeit des gesellschaftlichen Lebens erfordert unzählige gesellschaftliche Dienstleistungen im kleinsten wie im größten, so daß die Aufteilung der gesellschaftlichen Pflichten in fortwährendem Wechsel alle Kräfte in Anspruch nimmt, alle unter ständiger Aufsicht aller stehen, jeder selbstverantwortlich und gesamtverantwortlich die Einheit von Gesellschaft und Persönlichkeit gewährleistet, wodurch die Gleichberechtigung aller und die gegenseitige Unterstützung in allen gemeinsamen Angelegenheiten gesichert wird. Jede Entsendung eines Beauftragten erfolgt unter dem Vorbehalt der Abberufung zu jedem Zeitpunkt der Dienstleistung, jede Uebernahme eines Dienstes ist freiwillig und erfolgt unter dem Vorbehalt des Verzichts, falls sich der Beauftragte der Aufgabe nicht gewachsen fühlt oder einen anderen für die Wahrnehmung des gemeinsamen Wohles geeigneter hält. Somit sind alle Wahlen, die einzelnen Personen für bestimmte Zeit allgemeine Vollmachten überantworten, zumal wenn sie unter parteilichen Gesichtspunkten erfolgen und von zentralen Stellen außerhalb der unmittelbar beteiligten Arbeitergruppe beeinflußt werden, parlamentarische Veranstaltungen, die mit der Räteorganisation der Gesellschaft nicht das mindeste zu schaffen haben. Räte im kapitalistischen Wirtschaftsverfahren gibt es nicht: Räte in der Revolution bilden sich aus dem Willen, das politisch und wirtschaftlich Notwendige von den Arbeitsstätten aus und unter Ausschaltung regierender Beamter in freiwilliger gegenseitiger Verständigung der Revolutionäre selbst zu tun; Räte nach dem Siege der Revolution sind die beschließenden und verwaltenden Organe der Gesamtheit, die die ganze Gesellschaft umfassen und das Gefüge der ganzen Gesellschaft zusammenhalten.

Der Aufbau der Räteorganisation stellt also keinerlei Fragen der Wahlberechtigung oder der Wählbarkeit, der direkten und indirekten oder der Verhältniswahl. Solange die Revolution noch um ihren Bestand zu sorgen hat, beschränkt sich die Teilnahme an der Bestimmung des öffentlichen Geschehens allerdings auf die Sozialisten, die die Revolution unter allen Umständen direkt zu ihren letzten Zielen der von Räten versehenen Ordnung der Freiheit in der klassenlosen Gesellschaft vorzutreiben entschlossen sind. Sie müssen sich von den Betrieben und von den

Empfohlene Zitierweise:
Erich Mühsam: Die Befreiung der Gesellschaft vom Staat. Fanal-Verlag Erich Mühsam, Berlin 1933, Seite 291. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Befreiung_der_Gesellschaft_vom_Staat.djvu/41&oldid=- (Version vom 31.7.2018)