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Zur Urkunde dessen wird bayerischer Seits von dem unterzeichneten Staats-Minister des königlichen Hauses und des Aeußern die gegenwärtige Ministerial-Erklärung mit dem Vorbehalte ausgestellt und vollzogen, daß beiden hohen Regierungen das Recht ausdrücklich gewahrt bleibt, obiges Uebereinkommen nach vorangegangener zweimonatlicher Kündigung wieder auflösen zu können, und soll diese Erklärung gegen eine analoge kaiserlich königlich österreichische Deklaration ausgewechselt werden.

München, den 30. Oktober 1856.

Staatstninisterium des königlichen Hauses und des Aeußern.
(L. S.) gez. Frhr. v. d. Pfordten.

Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern für das Jahr 1856. Nr. 51. S. 1073 - 1079.


13. Ministerial-Bekanntmachung vom 9. November 1858.


Den erfolgten Beitritt der Landgräflich Hessen-Homburgischen Regierung zum Paßkarten-Vertrage vom 21. Oktober 1850 betreffend.

Reg.-Bl. f. d. Königr. Bayern f. d. J. 1858. Nr. 58. S. 1305.


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Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 176. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/176&oldid=- (Version vom 2.1.2017)