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Militär-Cartel-Convenuon der dentschen Bnndesstaaten. (1V. Buudestags- Sitzung vom 10. Februar 1831.)

Die s^uveräueu Fürsteu und die steieu Städte Deutschlands haben in Folge des Artikels XXIV der in der Pleuar-Versammlung vom 9. April 1821 festgestellte Gruudzüge der Kr.egsversassung des deutscheu Bundes eine allgemeine Eartel-Eouveuuou abgeschlossen, deren Bestimmungen in solgeudeu Artikelu euthalteu stud:

Art. 1. Alle von den Truppeu eiues Buudesstaates, ohne Uuter- schied, ob selbige zu Provinzen gehören, welche im Bundesgebiete liegen oder nicht, nnmiuelbar oder mittelbar in die sämmtliche Lande eines Bnndesgliedes oder zu dessen Truppen, wenn diese auch anßerhalb ihres Vaterlandes sich besinden, deserurende Militär-Persone werde sosort und ohne besondere Reklamation an den Staat angeliefert, dem selbige et- wichen sind. Gleichmäßig werden auch alle Desertenre, welche in nicht zum Bnndesgebiet gehörige Provinzen der Bnndesstaaten entweichen, an den Staat ansgeliesert, dem selbige entwiche sinh.

Art. 2. Als Deserteur wird derjeuige ohne Uuterschied der Wasseu augeseheu, welcher, iudem er zu irgeud einer Abtheilung des steheudeu Heeres oder der bewassneten, mit demselben in gleichem Verhältniß stehe- den Landesmacht, nach den gesetzlichen Bestimmungen jedes Buudesstaates, gehört, und dnrch seinen Eid zur Fahue verpachtet, ohne Paß, Ordre oder sonstige Legitimatiou sich in das Gebiet eiues auderu Staates oder zu desseu Teppeu begibt.

Osstziere uiedereu oder höhere Grades, wenn ssch bei solche ein Desertioussall ereigueu sollte, sind nur aus ergaugeue Requisition ans- znliesern.

Art. 3. Sollte ein Desertenr schon von einem andern Bnndesstaat entwichen sein, so wird er an denjenigen Bnndesstaat ansgeuesert, in dessen Dienste er znletzt gestanden.

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Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 127. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/571&oldid=- (Version vom 31.7.2018)