Es war daher die Meinung irrig, dass das Geld der capuanischen Münzstätte in Rom nur als Ware nach dem jeweiligen Kurs gegangen oder gar von Seiten Roms dauernd untertarifirt gewesen wäre. Diese Meinung war überhaupt nur möglich, solange man die Münzen campanischer Halbbürger-Gemeinden, demnach ausländisches Geld, darin erblickte. Nachdem feststeht, dass auch dieses Geld römische Staatsmünze war so gut wie der Libral-As, so ergibt sich hieraus die Folge, dass die beiden Währungen für Rom gleichmässig als voll gelten mussten. Hiermit ist indess nicht gesagt, dass schon in dieser Zeit das urbane Schwergeld und das in Capua geprägte Silber, resp. Gold, auch im Privatverkehr beider Gebiete gleichmässig gesetzliches Zahlungsmittel sein sollten. Schon die Ortsgewohnheit stand einer solchen Vermischung entgegen. Im öffentlich rechtlichen Verkehr aber, d. h. in den Beziehungen des hauptstädtischen Ärar’s zur campanischen Provinzialverwaltung bildete das gesetzlich fixirte Wertverhältnis beider Geldsorten die Rechnungsgrundlage. Es galten in der Staatsrechnung:
6 | Skrup. | Gold | = | 15 | Didrachm. | = | 30 | Drachm. | = | 90 | Skrup. | Silber | = | 45 Assen |
4 | „ | „ | = | 10 | „ | = | 20 | „ | = | 60 | „ | „ | = | 30 | „
3 | „ | „ | = | 71/2 | „ | = | 15 | „ | = | 45 | „ | „ | = | 221/2 „ |
1 | „ | = | 2 | „ | = | 6 | „ | „ | = | Tressis | ||||
2/3 | „ | = | 1/3 | 1„ | = | 4 | „ | „ | = | Dupondius | ||||
1/2 | „ | = | 1 | „ | = | 3 | „ | „ | = | 11/2 As | ||||
1/3 | „ | = | 2/3 | „ | = | 2 | „ | „ | = | As | ||||
1/6 | „ | = | 1/3 | „ | = | 1 | „ | „ | = | Semis. |
Für das Ärar war es folgeweise gleich ob es 1000 Didrachmen oder 3000 Asse im Bestand hatte. In wie weit der Privatverkehr beide Sorten neben einander acceptiren wollte, wird Sache der freien Wahl gewesen sein. Der Grossverkehr wird sich früher, der Kleinverkehr erst allmälich (in der dritten Periode) angeschlossen haben.
Auch in der zweiten Periode bleibt das zu den Didrachmen geschlagene Kupfer Scheidemünze; die Stücke sind jedoch kleiner als in der ersten Periode. Auch sind sie nicht mehr Litren, sondern Zehntel des Skriptulums, d. h. Libellen und deren Hälften (Sembellen).
Die geprägten Münzen der zweiten Periode sind folgende:
A. Erste Emission: nur eine Didrachme (ohne Kleingeld und Gold):
- Romakopf im phrygischen Helm nach r. )( Stehende Victoria die Siegesbänder an die Friedenspalme befestigend, daneben ROMANO. Bab. I. S. 12, No. 7.
B. Die weiteren Emissionen: drei Didrachmen, dazu Drachmen und Libellenkupfer; ferner Gold):
- Unbärtiger Marskopf nach r., dahinter Keule. )( Springendes Pferd nach r., darüber Keule, ROMA. Bab. I. S. 26, No. 32.
Hierzu: typengleiche Libelle.
Ernst Justus Haeberlin: Zum Corpus numorum aeris gravis. Verlag der „Berliner Münzblätter“, Berlin 1905, Seite 27. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Systematik_des_%C3%A4ltesten_R%C3%B6mischen_M%C3%BCnzwesen.djvu/29&oldid=- (Version vom 31.7.2018)