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der Stücke circa 320, der Reihe V circa 332 gr. Steht aber eine Reihe in der Abnutzung, wie sie gegenwärtig vorliegt, noch über dem vorausgesetzten Normalgewicht (hier über 327 gr.), so ist nichts gewisser als dass sie nicht dieser vorausgesetzten, sondern einer höheren Norm angehört. Auf demselben Gewicht stehen auch die zwar seltenen, aber ungemein gleichmässig ausgebrachten Libralasse von Venusia mit Eberkopf )( Hundskopf (10 Stücke, davon 6 Haeberlin). Werden 9 gr. für Abnutzung zugerechnet, so ergibt sich das Gewicht der sogen. italischen Mine von 341 gr. Sie ist die Mine (1/60tel) eines anderweit bekannten Talents, konnte aber in Campanien auch selbständig aus der Drachme römischen Gewichts von 3,41 gr. als deren 100faches gebildet werden. Damit ergibt sich eine immerhin annehmbare Kongruenz des Quadrigatus mit seiner capuanischen Schwergeldreihe. Zwischen Didrachme römischen Gewichts und dem Pfunde von 327 gr. bestand keinerlei Gleichung. Mit geringer Erhöhung des Gewichts auf 341 gr. ergab sich (bei 1:120) eine Norm, wonach der As fünf Sechsteln der Drachme gleichstand; 5 Drachmen waren daher = 6 Assen, 10 Drachmen = 12 Assen u. s. f. Für die nördlichen Latiner, die sich des campanischen Silbers damals noch kaum bedient haben werden, war diese Gleichung minder erforderlich. Für sie mochte es bezüglich ihrer Reihe V bei dem Pfundgewicht von 327 gr. verbleiben. Übrigens ist der Gewichtsunterschied beider Reihen von nur 131/2 gr., zumal bei den starken Schwankungen der Einzelstücke praktisch so unerheblich, dass im Bronzegebiet beide Reihen zweifellos gleich galten. Die schweren Reihen kommen auch mit den leichten Reihen allenthalben vermischt vor. Es steht anzunehmen, dass die schweren gegen die leichten Sorten entsprechend dem Verhältnis des schweren zum leichten Pfunde überall = 6:5 gerechnet wurden. Der Annahme, dass die beiden schweren Reihen bis zum Ende der hauptstädtischen Reduktionsepoche weitergegossen wurden, steht nichts entgegen. Im Gegenteil wäre kein Grund ersichtlich, weshalb Rom den Latinern, die an der Reduktion nicht teilnahmen, das Schwergeld entzogen haben sollte, bevor es ihnen in der Denarwährung den für das gesamte Reichsgebiet bestimmten Ersatz bot.

Durch die Besprechung sämtlicher aufschriftloser Schwergeldreihen ist deren Stellung im System klar geworden. Es ergab sich dabei zugleich, weshalb es ohne die Kenntnis dieses Systems so schwer, ja unmöglich war, ihre Stellung zu definiren, denn sie ist nach den massgebenden Gesichtspunkten betrachtet, eine dreifache. Die aufschriftlosen Schwergeldreihen nebst den Barren sind:

  1. staatsrechtlich römisch,
  2. ihrer Herkunft nach campanisch,
  3. ihrer Zweckbestimmung nach latinisch.

Empfohlene Zitierweise:
Ernst Justus Haeberlin: Zum Corpus numorum aeris gravis. Verlag der „Berliner Münzblätter“, Berlin 1905, Seite 48. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Systematik_des_%C3%A4ltesten_R%C3%B6mischen_M%C3%BCnzwesen.djvu/50&oldid=- (Version vom 31.7.2018)