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Seite:Dresdner Geschichtsblätter Dritter Band.pdf/293

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XIII. Jahrgang          1904          Nr. 4.


Von diesen Blättern erscheinen jährlich 4 Nummern im Umfange von 1½ bis 3 Bogen. Bestellpreis für den Jahrgang 3 Mark. Die Vereinsmitglieder erhalten die Blätter unentgeltlich zugesandt.


Prinz Friedrichs Hochzeit und Tod 1539.
Von Dr. Otto Richter.

Dem Umschwunge, den der Tod Herzog Georgs für Sachsen mit sich brachte, gingen in den ersten Monaten des Jahres 1539 seltsame Ereignisse voraus. Der alt gläubige fürst bot alles auf, um für den Fall seines Todes den Fortbestand der bisherigen Religionsverhältnisse im Lande zu sichern. Ueber seiner männlichen Nachkommenschaft hatte von jeher ein Unstern gewaltet. Drei Söhne waren ihm schon im ersten Lebensjahre gestorben, 1537 hatte er auch den 39 jährigen Prinzen Johann, einen ausgesprochenen feind Luthers, verloren und es war ihm nur noch der 1504 geborene jüngste Sohn Friedrich geblieben, der blödsinnig war. Aber der Herzog wollte den Thron um keinen Preis seinem dem Lutherthum zugethanen Bruder Heinrich hinterlassen. Schon 1537 verlangte und erhielt er auf dem Landtage zu Leipzig die Einwilligung der Stände, daß nach seinem Tode die Regierung des Landes auf seinen Sohn Friedrich, trotz dessen Unfähigkeit, übergehe. Als Mitregenten wollte er ihm 24 Personen von der Landschaft und den Ständen beigeben, darunter zwei Grafen, zwei Prälaten, zwei von den Städten, zwei von Gelehrten und die übrigen von der Ritterschaft; die beiden dazu ausersehenen Städte waren Leipzig und Dresden.

Aber Georg ging noch weiter. Es sollte der Versuch gemacht werden, durch Verheirathung Friedrichs noch einen künftigen Thronerben zu erlangen. Mag es sein, daß dieser Gedanke nicht zuerst vom alten Herzog ausging, sondern daß es, wie behauptet wurde, das eigene Verlangen des Sohnes nach einer Frau war, das die Hofleute zur Förderung ihres persönlichen Vortheils in ihm rege gemacht haben sollen[1], genug, man gab sich große Mühe, eine ebenbürtige Gemahlin für den Prinzen zu finden, begnügte sich aber, als dies fehlschlug, mit der Tochter des Grafen Ernst II. von Mansfeld, Elisabeth. Die Hochzeit sollte am 27. Januar 1539 auf dem Schlosse zu Dresden ohne großes Gepränge stattfinden; Herzog Georg lud dazu nur die in Aussicht genommenen 24 Regenten, darunter auch den Rath zu Dresden, ein, um sich bei dieser Gelegenheit mit ihnen zu berathschlagen.

Das Einladungsschreiben vom 23. Dezember 1538[2] gab dem Dresdner Rathe Anlaß, die meißnischen, osterländischen und thüringischen Städte zu einer Besprechung über das gemeinsam darzubringende übliche Hochzeitsgeschenk für den Neujahrsmarkt nach Leipzig zu berufen. Bei dieser Zusammenkunft verwilligte Leipzig 300 Guldengroschen (Thaler), Annaberg 200, Weißenfels 130, Langensalza 114, Dresden 100, Chemnitz 87, Großenhain 70, Weißensee 60, Sangerhausen, Lochau, Delitzsch, Pegau, Meißen, Pirna je 50, Oschatz 42, Döbeln 40 u. s. w. Altenberg, Radeberg, Ortrand und Senftenberg entschuldigten sich, als später an die Säumigen eine Mahnung erlassen wurde, mit Armuth, sie hätten auch bei Herzog Johanns Hochzeit nichts gegeben; Altendresden schickte nichts, entschuldigte sich auch nicht einmal. 2an kaufte vom Goldschmied Jakob Hoffmann in Nürnberg 10 große und 2 kleine silberne Becher im Werthe von 824 Gulden 14 Groschen (an Gewicht 58 Mark 14 Loth 2 Quent Silber, die Mark für 14 Gulden); die Becher


  1. Seckendorf, commentarius de Lutheranismo III, 212
  2. S. Beilage 1.
Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 3 (1901 bis 1904). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1901 bis 1904, Seite 290. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Dritter_Band.pdf/293&oldid=- (Version vom 12.7.2024)