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Schriftzüge mitgetheilt zu werden. Ein Vetter von ihm, Hans Krause aus Halle, wollte Bürger in Dresden werden, und der Bürgermeister Gregor Biener hatte sich bereit erklärt, statt der gewöhnlichen, 59 Groschen betragenden Bürgerrechtsgebühr vom Pfarrer zwei große Brotteller und zwei Schenkkannen von Zinn anzunehmen, deren Werth dieser auf fast das Dreifache angiebt. Eyssenberg schreibt nun dem Bürgermeister einen Brief, worin er die Sache so wendet, als ob er der Stadt ein Abschiedsgeschenk mache und diese um seiner ihr erzeigten guten Dienste willen dem Vetter die Gebühr erlassen möge. Um Aufsehen und Gerede zu vermeiden, sende er die Kannen und Teller („Becken“) nicht aufs Rathhaus, sondern dem Bürgermeister in die Wohnung. Er habe auch noch einige lederne Feuereimer bei sich, die er aufs Rathhaus schicken wolle. Man sieht, er ist bereits mit dem Aufräumen zum bevorstehenden Abzuge beschäftigt. Die Vereidigung Krauses zum Bürger erfolgte am 7. Juni, um diesen Tag herum muß der Brief geschrieben sein.

Zu der Mittheilung Eyssenbergs, er habe die fraglichen Geschirre dem Rathe bereits testamentarisch vermacht gehabt, schreibt der Stadtschreiber Dr. Heußler die Bemerkung hinzu, nach seiner Aussage habe er auch noch einen Becher, den ihm der Rath (1513 bei seiner Doktorpromotion) geschenkt hatte, diesem im Testament wieder zugedacht. Der Brief lautet:

„Ersamer weiser Er burgermeister und gefatter. Unser gisterichen abrede nach ubersende ich hie die 2 groß bratteler, vor welche ich Caspar, Kangisser seligen hab geben 1 ß[WS 1]40 gr. und die zwu groß schenckkannen, dorvor ich 3 fl. geben. Wil ich alßo Eim Erbarn Radt zcur lettze zcu er (!) vorehrung, wie es sust yn meym testament vorordent, schencken und geben. Bit derwegen wolt meyn vettern Hans Krawsen von Halle der pflicht, ßo er zcu seym burgerrecht geben sal, umb meyner viler ertzeigten dinste und was ich noch Eim Erbaren Radt zcu ehren und gefallen zcu thun vormagt, queitten und loß lassen. Ich hab noch ein antzal ledderner eymer, mocht ich auch uffs rathauß schicken. Hab kannen und beccken zcu euch yn ewer hauß wollen schicken, umb gesperre und mancherley rede zcu meyden, ir wert sie ewer diener mit der tzeith wol auffs rathauß schicken. Goth befholen, des meyn handtschrifft
pfarher zcu Dresden doctor 
Ewer gevatter.“ 

[Bemerkung Heußlers:] Hat nach eyn becher, so ime der rath geschenckt, dem rath im testament bescheyden, wy er saget.

Der Briefschreiber verräth keinerlei Bitterkeit gegen die Stadt, die er verlassen muß, im Gegentheil erklärt er auch künftig sein Mögliches dem Rathe zu Ehre und Gefallen thun zu wollen. Er blickt dem Unvermeidlichen fest ins Auge und nimmt mit einem „Gott befohlen!“ Abschied, einfach, kräftig, ohne Klage. Es ist wie ein Gruß des scheidenden Mittelalters an das in eine neue Zeit eintretende Dresden.

Dr. O. Richter. 


Merkwürdige Häuser.

I.
Altmarkt Nr. 15 (Goldner Ring)
.

Das Haus am Altmarkte Nr. 25, in dem sich bisher die Restauration zum „Stadtkeller“ befand, war einer der ältesten Gasthöfe Dresdens. Kurfürst August hatte ihn im Jahre 1556 nebst anderen drei am Markte und drei in den Gassen gelegenen zum Erbgasthofe erklärt und ihm damit die Verpflichtung auferlegen wollen, für alle Zeiten bei diesem Gewerbe zu bleiben. Der Kurfürst hatte damit zu verhindern gesucht, daß die Gasthöfe, die damals wenig einbrachten und von denen bereits mehrere den Betrieb eingestellt hatten, sich noch mehr verminderten, so daß es schließlich bei Fürstenbesuchen und Landtagen für die Fremden an Herberge und in Kriegszeiten an Stallung gefehlt haben würde. Unser Gasthof führte den Namen „Goldner Ring“. Sein Besitzer war im letzten Viertel des 16. Jahrhunderts Nickel Druß, dann im Anfange des 17. Jahrhunderts Gregor Germar. Der letztere bezeichnet sich 1607 ausdrücklich als „Gastwirth zum goldnen Ringe“; er war Ende September zum Getreideeinkauf nach Aken gereist gewesen und sollte bei der Rückkehr wegen der an manchen Orten herrschenden Pest nicht wieder in die Festung eingelassen werden; erst auf ein an den Kurfürsten gerichtetes Gesuch erlangte er nach mehrtägigem Warten die Erlaubniß zum Eintritt. Um 1630 ist Rosina Wittichin, 1641 Heinrich Fritzsche, 1643 Heinrich Bauer als Besitzer des Gasthofes zu ermitteln. Von ihnen liegen wiederholt Beschwerden über die zahlreichen, das Gasthofgewerbe angeblich zu Grunde richtenden Winkel-Gastwirthe vor. In einer solchen beruft sich Bauer darauf, daß sein Gasthof bereits seit mehr als zweihundert Jahren bestehe. Nach Bauers Tode wünschte, wie aus einem Berichte des Rathes vom 23. Januar 1670 hervorgeht, ein „vornehmer Hofminister“ das Grundstück zu erwerben

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Zeichen nicht exakt lesbar
Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 1 (1892 bis 1896). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1892–1896, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Erster_Band.pdf/18&oldid=- (Version vom 27.4.2024)