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4) Mittwoch . . . Von da gehe ich nach der Brühlschen Terrasse, um Jägers Bild zu sehen. Die Komposition war mir bekannt, ja ich habe auf Jägers Entschluß, sie im großen auszuführen, eingewirkt. Die Ausführung ist mit derselbigen schönen und warmen Empfindung durchgeführt, mit welcher der Gegenstand erfaßt ist, wenn auch in Beziehung auf plastische Wirkung und Durchbildung des Einzelnen wahrzunehmen ist, daß das Bild in kurzer Zeit gemalt wurde . . . Viele werden freilich bei dem Anblick des Pfaues[1] meinen, die Taube sei vernichtet. Die Kenner werden sich aber nicht blenden lassen und finden, daß der milde Venetianische Ton in Jägers Bild auch den Meister der Farbe zeige . . .

Dieser reiche Tag bringt an seinem Schluß . . . einen recht interessanten Brief von der Tochter Marie. . . . Ausführlich beschreibt Marie ihren Besuch auf den Gerüsten der neuen Pinakothek (in München), wohin sie gegangen, um die Freskomalereien nach Kaulbach zu sehen. Die Darstellung, wie Cornelius, Veit etc. auf dem Pegasus reiten und das zopfige Ungeheuer bekämpfen, muß schandbar sein, noch schandbarer die andere des ehrwürdigen Overbeck. Unter den ausführenden Malern findet Marie wen? – Palme!!!

8) Sonntag . . . Am Nachmittag besehe ich mir noch einmal Jägers Bild . . . Es hat die Mitte der Wand nun eingenommen und den besten Platz, den es haben kann. Das gereicht ihm natürlich sehr zum Vortheil, die Wirkung ist nicht gestört und gehemmt. Mein Urtheil bleibt nach allen Beziehungen das nämliche, wie ich es am Mittwoch ausgesprochen habe.

10) Dienstag. Professor V. A. Huber hier in Dresden. Er bringt den Abend mit Gabers bei uns zu. Die Unterhaltung mit ihm ist sehr lebhaft und für mich höchst angenehm und befriedigend. Kirchliche Angelegenheiten sind die Gegenstände des Gesprächs, und wir stimmen sehr gut zusammen . . .


Zur Geschichte der Dresdner Kirchenbücher.

Unter den Drangsalen des dreißigjährigen Krieges hatte die aus dem 16. Jahrhundert überkommene Genauigkeit der sächsischen Verwaltung auf den verschiedensten Gebieten, auch auf dem kirchlichen, sehr gelitten. Man kann dies noch jetzt in den Kopialen verfolgen, die die Erlasse der Konsistorien enthalten. Während diese früher Jahr für Jahr stattliche Bände darstellten, schrumpften sie jetzt mehr und mehr zusammen. Als aber der Friede wieder ins Land eingezogen war, ging man daran, den zahlreichen offenkundigen Schäden thatkräftig entgegenzutreten. Als Beispiel sei folgender Erlaß des Dresdner Oberkonsistoriums erwähnt. Der Adel sowie die Hofbeamten hatten das Recht, Trauungen und Taufen im Hause abhalten zu lassen. Auch Vertreter anderer Stände suchten um gleiches Vorrecht nach, das aber in jedem einzelnen Falle genehmigt werden mußte. Die kirchlichen Behörden suchten diese Bewilligungen möglichst zu beschränken, da eine Reihe von Uebelständen damit zusammenhing. So wurden bisweilen diese Kasualien nicht in die Kirchenbücher eingetragen, und doch waren im Jahre 1660 für die Hofgemeinde neue Tauf- und Traubücher angelegt worden. Infolge dessen erließ im Auftrage des Kurfürsten Johann Georg II. das Oberkonsistorium an den Superintendenten von Dresden, Christoph Buläus, unter dem 27. August 1662 folgende Verordnung:

Deß Durchl. etc. Wir werden glaubwürdig berichtet, ob etliche von Adel, Hoff- und andere Bediente bißhero ihre erlangte Privat-Trauungen und Kind-Tauffen nicht in die Kirchenbücher, dem Herkommen gemäß, einschreiben lassen. Wenn aber dieses der Kirchenordnung zuwieder und unterschiedliche Consequentien nach sich ziehet und Wir solchem Beginnen, da ihnen und den Ihrigen künftig leicht Ungelegenheit und Streitigkeiten entstehen können, weiter nachzusuchen nicht gemeinet, als ist hiemit anstatt etc. Unser Begehren, ihr wollet bei dem Ministerio in und vor der Stadt dißfalls die Verfügung thun, darmit hinfüro dergleichen Privat-Trauungen und Tauffen jederzeit, zu künftiger gewisser und nötiger Nachrichtung in die Kirchenbücher eingetragen werden. Ihr Euch auch selbsten darnach achten. Datum Dreßden, den 27. August 1662.

(Königliches Hauptstaatsarchiv. Loc. 1554. Ober-Consistoral-Verordnungen. 1662/63. Bl. 138. – F. Blanckmeister, Die Dresdner Kirchenbücher, in dieser Zuschrift II (1893), S. 70 ff.)
Prof. Dr. Georg Müller. 


Vereinsangelegenheiten
Neu aufgenommene Mitglieder:
Bachmann, Rich., Dekorationsmaler.
Däßler, Herm., Bezirksschullehrer.
Göhler, H. R., Dr. phil., Gymnasialoberlehrer.
Gottschalch, A. W., Kaufmann, Hoflieferant.
Mantel, Karl, Privatus.
Mayer, C. G. P., Dr. jur., Amtsrichter, Konsistorialrath.
Schubert, Max, Dr. jur., Rechtsanwalt.
Schumann, Oskar, Buchhändler.
Weißbach, Karl, Baurath, Prof. an der Techn. Hochschule.
Stadtbibliothek zu Wien.
Verstorben:
Stübel, Dr. jur., Oberbürgermeister, Geh. Rath.
Mitgliederzahl: 404.

  1. Gemeint ist das in der Ausstellung neben dem Jägerschen hängende Bild.
Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 1 (1892 bis 1896). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1892–1896, Seite 204. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Erster_Band.pdf/215&oldid=- (Version vom 22.4.2024)