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landesverrätherischen Absichten geschehen — es darf ihn niemand stören.“

So viel also von der Law die euch eure Mäuler sperren, eure Gurgel verstopfen und eure Zungen abkneipen soll. — Nun lasset uns weiter gehen.


Die Alien-Law;
Oder: Das Gesez Fremdlinge betreffend.

Zuerst will ich erklären, was dieses Gesez auf sich hat — Ein Alien, das ist einer, der unter uns wohnt, aber kein Landesbürger ist, sondern unter die Botmäßigkeit einer andern auswärtigen Regierung gehört; einer der den Eid der Treue gegen unser Land nicht ablegen will, oder es zum wenigsten noch nicht gethan hat — Das ist ein Alien.

Die Alien-Law giebt dem Presidenten der Vereinigten Staaten das Recht, alle solche Aliens oder Fremdlinge des Landes zu verweisen, von denen er Ursache hat zu glauben, daß sie als Spionen oder Landesverräther unter uns gekommen sind.

Nun frag ich euch, was kann wider diese Law eingewendet werden? Hat man auch durch sie die Constitution übertreten? Was haben Aliens oder Fremdlinge mit unsrer Constitution zu thun? Und denn solte ich meynen, es könnten keine als nur Spione und Galgenstricke drüber fluchen wenn der President Spionen und Galgenstricke fortschicken darf.

Allein dis Gesez geht unsre lieben Freunde, die Franzosen an. Und da haben wir Tausende unter uns, die es lieber hätten, daß Amerika in Unruh und Elend versezt würde, als daß den Franzosen im geringsten solte leid gethan werden. Und diesen war es dann ein Dolch ins Herz daß man ihren lieben, frommen Brüdern nun nicht mehr trauen wolte.

Der Congreß hatte seine erheblichen Ursachen ein solches Bill zum Gesez zu machen. Denn einmal schien es damals an dem zu seyn, daß Frankreich wider uns Krieg erklären, oder was noch schlimmer wäre auf eine heimtückische Weise mit den Waffen auf unser Land fallen wollte. Unsre Abgesandten hatten sie schon auf das niederträchtigste behandelt; unsre Schiffe hatten sie genommen, und gaben uns gar keine Satisfaction dafür; und hernach sendten sie ein Edict nach dem andern aus, wodurch unsre Flagge auf das schändlichste verunehrt wurde. Zweytens hatten die Franzosen schon ein solches Gesez gemacht; Kraft dessen den Bürgern der Vereinigten Staaten konnte zu einiger Zeit befohlen werden Frankreich innerhalb 24 Stunden zu räumen. Und zum dritten hatte der Congreß überhäufte Beyspiele, die ihnen zum Beweise dienen konnten, daß die Franzosen, wenn sie ein Volk unterjochen wollten, allemal ihre Spionen voraus sandten, die ihren Armeen den Weg zum Untergang des Landes bahneten. Ohne ein Alien-Gesez standen wir also in der grösten Gefahr. Die Franzosen konnten tausend Spionen unter uns haben, das ganze Land durchzuspähen, sich einen Anhang zu sammlen, oder das Volk unter sich selbst uneins zu machen. Das Alien-Gesez wandte (mit der Hülfe Gottes) den grösten Theil dieser Gefahr von uns ab; der Congreß war mit Recht auf seiner Hut; er

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unbekannt: Ein Ernstlicher Ruf an die Deutschen in Pennsylvanien. Gedruckt bey Johann Albrecht und Comp. in der Prinz-Strasse, Lancaster 1799, Seite 8. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ein_Ernstlicher_Ruf_an_die_Deutschen_in_Pennsylvanien.pdf/8&oldid=- (Version vom 20.8.2021)