Seite:Fürstliches Edikt die gänzliche Abschaffung des Pennalwesens betreffend, Seite 9.pdf

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ADB:Georg II. (Landgraf von Hessen-Darmstadt): Fürstliches Edict Und Ernster Befehl/ die gäntzliche Abschaffung deß Hochärgerlichen Und Gottlosen Pennalwesens Betreffendt: So geben und geschehen zu Darmstatt am 20. Tag Augusti, Anno 1660.

Die letzte Seite des Textes auf der der Colorchecker zu sehen ist. In der oberen rechten Ecke stehen die Worte "Professor venis Joh. Fried. Arnoldi. 1753", ebenso eine unlesbare Zeile von der nur das zugehörige Jahr "1846" erkennbar ist.

Empfohlene Zitierweise:
ADB:Georg II. (Landgraf von Hessen-Darmstadt): Fürstliches Edict Und Ernster Befehl/ die gäntzliche Abschaffung deß Hochärgerlichen Und Gottlosen Pennalwesens Betreffendt: So geben und geschehen zu Darmstatt am 20. Tag Augusti, Anno 1660.. , Giessen 1660, Seite 9. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:F%C3%BCrstliches_Edikt_die_g%C3%A4nzliche_Abschaffung_des_Pennalwesens_betreffend,_Seite_9.pdf&oldid=- (Version vom 28.1.2024)