folgenden Jahrzehntes (1563) erschien der erste Teil von der Sammlung Wendunmut H. W. Kirchhoff’s. Die folgenden 6 Teile erschienen erst im Beginn des 17. Jahrhunderts. Dieses Riesenwerk enthält insgesamt 2084 aus verschiedenen Quellen stammende Stücke. Deutsche Schwanksammlungen kamen noch lange danach heraus, aber sie haben nicht mehr dieselbe Bedeutung wie die Schwankliteratur des 16. Jahrhunderts.
Aus dem bunten Inhalt der Schwanksammlungen erwähne ich folgende, allgemein bekannte Geschichten: Der Mann, der sagte, er komme von Paris–Paradies (Mt. 1540), Die wiederspenstige Frau (Mt. 1365), Doktor Allwissend (Mt. 1641) und Der Mann, der die Arbeit der Frau verrichtet (Mt. 1408). Einige von ihnen sind in mehreren Sammlungen anzutreffen.
Die beste Quelle für das Studium der deutschen Schwankliteratur sind die zu der Serie Bibliothek des Litterarischen Vereins in Stuttgart gehörenden Publikationen, wo neben dem Texte auch nützliche Erklärungen und Mitteilungen von dem Ursprung, den Schicksalen u. a. der verschiedenen Sammlungen gegeben werden.
Von den Schwanksammlungen anderer Länder erwähne ich die türkischen Schwänke Nasr-eddins, deren Verfasser – es geht aus den Schwänken selbst hervor – um 1300–1400 lebte. Sie sind in vielen verschiedenen Übersetzungen herausgegeben worden. Die neueste von ihnen, A. Wesselski’s Der Hodscha Nasreddin, 2 Bde (1911) enthält wertvolle vergleichende Anmerkungen, die dem Forscher von grossem Nutzen sein können. Zu den Schwänken Nasreddin’s gehört u. a. die eben erwähnte Geschichte vom Manne aus Paris–Paradies und der Schildbürgerschwank, wo der auf dem Aste sitzende den Ast abhackt, mit demselben zur Erde fällt (Mt. 1240) und sich dann für tot hält.
In der abendländischen Märchenliteratur ist bisher nur von den Sammlungswerken die Rede gewesen, die bald
Antti Aarne: Übersicht der Märchenliteratur. Suomalaisen Tiedeakatemian Kustantama, Hamina 1914, Seite 17. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FFC14.djvu/21&oldid=- (Version vom 31.7.2018)