Seite:FFC3.djvu/53

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
der Angehörigen verrät den Dieb u. s. w. (Gg No. 80).
951. A. Der König und der Räuber: der Bankdiebstahl; der Räuber tadelt die Habgier des Königs (Gg No. 80).
B. Der Bankdiebstahl; Klettern mit eisernen Nägeln; der Mordanschlag wird entdeckt.
952. Der König und der Soldat: ein Soldat macht sich auf, um sich beim König über seinen Vorgesetzten zu beschweren; ist zusammen mit dem König (den er nicht kennt) im Hause der Räuber; der Soldat tötet die Räuber (oder macht sie unschädlich) (Grimm No. 199, Gg No. 98).
955. Der Räuberbräutigam: das Mädchen in der Räuberhöhle; unter dem Bett versteckt sieht sie, wie ein anderes Mädchen ermordet wird; der abgeschnittene Finger dient ihr als Beweisstück (Grimm No. 40, Gg No. 73).
956. Der Mann bei den Räubern: wird in ein heisses Gemach gesperrt, wo viele Leichen hängen; wie die Räuber kommen, schlägt er einem nach dem andern den Kopf ein und nimmt ihre Schätze.
957. Der Bär verjagt die Räuber: der Bärentreiber mit seinem Bären über Nacht in der Scheune; die Räuber dringen ins Haus (vgl. No. 1161).
960. Die Sonne bringt es an den Tag: der Mörder wiederholt beim Anblick der Sonnenstrahlen die letzten Worte des Ermordeten, dadurch kommt das Verbrechen an den Tag (Grimm No. 115).


D. Märchen vom dummen Teufel (Riesen).
1000–1029. Dienstkontrakt: Keiner darf zornig werden; der Knecht fügt dem Teufel (Riesen, auch Bauer u. s. w.) mannigfachen Schaden zu (Gg No. 55):
1000. Nicht zornig werden.
Empfohlene Zitierweise:
Antti Aarne: Verzeichnis der Märchentypen. Suomalaisen Tiedeakatemian Toimituksia, Helsinki 1910, Seite 41. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FFC3.djvu/53&oldid=- (Version vom 31.7.2018)