wenn sie nicht von den Examinatoren gehalten werden, verlieren dadurch bedeutend an Werth und allmählich auch ihre Bedeutung für das Examen, weil die Examinatoren kein besonderes Interesse dafür haben. Andererseits werden, wenn ein Archäologe in der Prüfungscommission sitzt, die archäologischen Vorlesungen nicht nur über Gebühr und über jeden wissenschaftlichen und pädagogischen Werth hinaus gehört, sondern sie gewinnen sich allmählich ein bedeutendes Feld beim Staatsexamen, wiewohl dies den ursprünglichen Intentionen des Examens vollständig fern lag.
Als ganz besonders bedenklich darf das Prüfen ganzer Facultäten angesehen werden, wie dies vereinzelt bei juristischen Examina vorkommt. Wenn schon die verwirrende Menge der Examinatoren von unheilvollem Einfluss ist, der sachlich gar nicht begründet erscheint, da mit Leichtigkeit mehrere Fächer in eine Hand gelegt werden könnten (vorausgesetzt, dass überhaupt eine Prüfung in allen nothwendig erscheint), so ist wohl als ungünstigste Wirkung aufzufassen die auf den Geldbeutel der Studirenden. Denn wo alle Ordinarien der Facultät examiniren, ergiebt sich von selbst ein Studienzwang, der die grössten Dimensionen anzunehmen pflegt. Nun kann ja eine Vertheuerung des juristischen Studiums in Zeiten der Ueberfüllung aus practischen Gründen wünschenswerth oder geboten erscheinen, man wird aber nicht umhin können, diesen Modus als eine
Hans Flach: Der deutsche Professor der Gegenwart. Leipzig 1886, Seite 46. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Flach_Der_deutsche_Professor.djvu/054&oldid=- (Version vom 18.8.2016)