zu stärken. Der Regierungsreferent muss schon in der Commission sitzen, welche durch den Vorschlag von drei Candidaten die Neuberufung einleitet, in welcher, wenn man will, die Fakultät oder die Section den Hauptsachverständigen durch Wahl stellt, dann einen zweiten uninteressirten Sachverständigen aus einer benachbarten Fakultät oder einer praktischen Thätigkeit wählt, während auch die Regierung ausser ihrem Referenten einen Sachverständigen für die Commission aufzustellen hat, sei es in akademischer oder praktischer Stellung. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Regierungsdecernent. Die Vorschläge einer derartigen Commission werden am unbefangensten sein. Meinetwegen können sie dann noch einmal durch die Fakultät oder Section gehn, die aber ohne sachliche Motivirung von der mitzutheilenden Liste und ihrer Reihenfolge nicht abweichen darf.
In welcher Weise soll nun die allgemeine Instanz zusammengesetzt sein? Eine kleinere Commission, die etwa den an einigen Hochschulen üblichen, aus Mitgliedern aller Fakultäten zusammengesetzten und vom Rector geleiteten Finanzcommissionen entspricht, hat nicht viel für sich wegen der Gefahr eines überwuchernden Einflusses, den ein einzelner darin ausüben kann. Man wird also lieber einen allgemeinen Senat wählen, der aus sämmtlichen Ordinarien der Hochschule besteht und immerhin die verhältnissmässig grösste Unbefangenheit
Hans Flach: Der deutsche Professor der Gegenwart. Leipzig 1886, Seite 251. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Flach_Der_deutsche_Professor.djvu/259&oldid=- (Version vom 18.8.2016)