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hinzu: „Diesen Knaben mit seiner göttlichen Gestalt und seinem edlen Gemüte habe ich auferzogen, und da ich ihn auf wunderbare Weise aus dem gütigen Flusse erhalten habe, so habe ich beschlossen, ihn zu meinem Sohne und zum Nachfolger in deiner Herrscherwürde zu machen.“ 233 Mit diesen Worten legte sie den Knaben in die Arme ihres Vaters. Dieser nahm ihn, drückte ihn an seine Brust und setzte ihm, um seiner Tochter gefällig zu sein, aus Scherz seine Königskrone auf. Moyses aber warf sie zur Erde, rollte sie kindisch umher und trat sie mit Füssen. 234 Das schien böse Vorbedeutung für die Königswürde zu sein. Jener Schriftkundige aber, der aus seiner Geburt den Untergang der aegyptischen Herrschaft geweissagt hatte, hatte kaum den Vorgang bemerkt, als er herzueilte, um den Knaben zu töten, 235 indem er voll Schrecken ausrief: „Das ist der Knabe, o König durch dessen Tötung wir unsere Sicherheit nach Gottes Verkündigung erlangen werden. Denn ein Zeichen für die Wahrheit der Prophezeiung ist es, dass er deine Königswürde verspottet und deine Krone mit Füssen tritt. Lass ihn daher töten und befreie so die Aegyptier von der Furcht vor ihm, den Hebräern aber nimm die Hoffnung, die sie auf ihn setzen.“ 236 Thermuthis aber kam ihm zuvor und verbarg den Knaben, und auch der König zögerte, ihn umzubringen, weil Gott, der um das Leben des Moyses Sorge trug, ihm dies eingegeben hatte. Moyses wurde auf das sorgfältigste erzogen, und die Hebräer setzten alle ihre Hoffnung auf ihn; 237 den Aegyptiern dagegen war seine Erziehung nicht nach dem Sinn. Da aber der König ihm durch Adoption verwandt war und deshalb vor seiner Tötung zurückscheute, und auch sonst sich niemand fand, der den Aegyptiern zu Gefallen infolge jener Weissagung sich dazu hergegeben hätte, so unterblieb dieselbe.

Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 113. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/112&oldid=- (Version vom 4.8.2020)