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verachtet hätte, und dass ihr über seinen Willen im unklaren geblieben wäret. Er hat sich vielmehr seinen Priester selbst auserwählt und dadurch jeder Verantwortung in der Sache mich entbunden. 29 Obgleich nun Aaron nicht durch meine Gunst, sondern nach Gottes Ratschluss die Priesterwürde erhalten hat, so will er derselben doch entsagen, um sie denen zu überlassen, die darüber zu entscheiden haben, und er will sie nur dann weiter behalten, wenn die Schiedsrichter sich für ihn erklären. 30 Übrigens behält er sich aber sein gutes Recht vor, dass er ebenso gut wie andere sich darum bewerben darf. Denn es ist ihm weit lieber, euch nicht in diesem Aufruhr zu sehen, als jene Würde zu besitzen, obwohl er mit eurer Zustimmung zu dem Amte gelangt ist. 31 Es ist ja billig von uns, anzuerkennen, dass wir das, was Gott uns verliehen, auch eurer Zustimmung zu verdanken haben. Auch wäre es ein Zeichen von Gottlosigkeit, eine Ehrenstelle zurückzuweisen, die Gott selbst uns übertragen will; ja, es wäre unvernünftig, sie nicht anzunehmen, wenn Gott sie uns für alle Zeiten verleihen und uns in ihrem Besitz sicherstellen will. Darum mag er jetzt von neuem darüber entscheiden, wer für euch ihm Opfer darbringen und den Gottesdienst versehen soll. 32 Denn es wäre doch unbegreiflich, wenn Kores in seinem ehrgeizigen Streben nach dieser Würde Gott das Recht absprechen wollte, zu dem Amte zu berufen, wen er will. Darum lasset jetzt davon ab, wegen dieser Sache Empörung und Unruhe zu erregen. Morgen aber seid ihr alle, die ihr euch um die Priesterwürde bewerben wollt, zur Stelle, 33 und jeder bringe von Hause eine Rauchpfanne, Räucherwerk und Feuer mit. Und auch du, Kores, überlasse die Entscheidung Gott allein und warte sein Urteil in dieser Sache ab; halte dich nicht für mächtiger als Gott, tritt vielmehr demütig heran, damit es sich ausweise, ob dir die Ehrenstelle zuzuerkennen sei. Doch auch Aaron, so halte ich es für billig, muss zu dieser Wahl zugelassen werden, da er von derselben Herkunft ist, und man ihm aus seiner bisherigen Verwaltung der

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 198. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/197&oldid=- (Version vom 4.8.2020)