Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/138

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Stadt trete ich an euren Hohepriester Jonathas ab, welcher eine Besatzung hineinlegen kann, die er selbst für zuverlässig hält, damit die Burg für mich erhalten bleibt. 52 Alle Juden, die als Kriegsgefangene unter uns leben, lasse ich frei. Ferner verordne ich, dass die Zugtiere der Juden nicht mehr zu Frondiensten herangezogen werden dürfen, und dass an Sabbaten und allen übrigen Festtagen sowie an den drei denselben vorhergehenden Tagen überhaupt keine Dienstleistungen mehr zu fordern sind. 53 Imgleichen erkläre ich auch die in meinem Reiche lebenden Juden für frei und will, dass sie in keiner Weise mehr behelligt werden. Wer mit mir zu Felde ziehen will, mag das thun, bis die Zahl dreissigtausend voll ist. Diese Krieger sollen überall denselben Sold erhalten, wie meine eigenen Soldaten. Ich werde dieselben teils als Besatzungen verwenden, teils in meine Leibwache aufnehmen, teils sie auch zu Anführern der in meiner Residenz stehenden Truppen ernennen. 54 Ich gestatte ihnen, nach den Gesetzen ihres Landes zu leben und dieselben zu beobachten, und will ferner, dass in den drei an Judaea angrenzenden Statthalterschaften dieselben Gesetze Geltung haben sollen. Der Hohepriester hat dafür zu sorgen, dass kein Jude einen anderen Tempel zu seinem Gottesdienste benutzt, als den zu Jerusalem. 55 Aus meinem Schatze gebe ich jährlich zur Bestreitung der Opferkosten hundertfünfzigtausend Drachmen und lasse euch alles überschiessende Geld zu beliebiger Verwendung. Die zehntausend Drachmen aber, welche die Könige sonst aus der Tempelkasse erhielten, erlasse ich euch und bestimme, dass sie den Priestern zukommen sollen, die den Gottesdienst im Tempel besorgen. 56 Jeder, der in den Tempel zu Jerusalem oder in dessen Bezirk flüchtet, mag er nun Steuern schuldig oder sonst mit einer Zahlung im Rückstande sein, soll in seinem Besitz unangetastet bleiben. 57 Ich gestatte endlich, dass der Tempel erneuert und ausgebaut werde, und weise die Kosten dazu aus meiner Kasse an. Auch die Stadtmauern sollen wieder aufgebaut und mit

Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 138. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/138&oldid=- (Version vom 12.12.2020)