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oder in ihrer Wut irgend eine andere Schmach demselben zufügen. Versprich ihnen alsdann, bei der Regierung nichts ohne ihre Zustimmung zu thun. 404 Wenn du so zu ihnen redest, werden sie mir ein ehrenvolleres Leichenbegängnis veranstalten, als du mir hättest bereiten können, weil sie dann von der Erlaubnis, mit meinem Körper schimpflich verfahren zu dürfen, keinen Gebrauch machen werden. Auf diese Weise wirst du in Sicherheit herrschen können.“ Nachdem er seiner Gattin diese Ermahnungen gegeben, verschied Alexander nach siebenundzwanzigjähriger Regierung und im Alter von neunundvierzig Jahren.

Sechzehntes Kapitel.
Alexandras neunjährige Regierung und Tod.

(1.) 405 Als die Festung gefallen war, wandte sich Alexandra der Weisung ihres Gatten gemäss an die Pharisäer, gab ihnen alles auf den Leichnam wie auf die Regierung Bezügliche anheim, beschwichtigte dadurch ihren Zorn gegen Alexander und machte sie sich wohlwollend und geneigt. 406 Sie gingen also sogleich zum Volke, versammelten es, priesen Alexanders Thaten, klagten, dass sie einen gerechten König an ihm verloren hätten, und bewirkten durch diese Lobeserhebungen, dass das Volk ihn aufrichtig betrauerte. Infolgedessen wurde er glänzender als irgend einer der früheren Könige bestattet. 407 Obwohl nun Alexander zwei Söhne, Hyrkanus und Aristobulus, hinterliess, ging doch die Königswürde nach seiner testamentarischen Bestimmung an Alexandra über. Hyrkanus war übrigens auch zur Leitung eines Staatswesens wenig geeignet und mehr zu einem bequemen Leben geneigt, während der jüngere Aristobulus als entschlossener und kühner Jüngling sich erwies. Alexandra aber erwarb sich bald die Zuneigung des Volkes, weil sie die Verfehlungen ihres verstorbenen Gatten offen missbilligte.

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 197. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/197&oldid=- (Version vom 12.12.2020)