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regiert und dreiundsiebzig Jahre gelebt hatte. Sie war eine Frau, die in keiner Hinsicht die Schwäche ihres Geschlechtes zeigte. Herrschsüchtig und herrschfähig wie sie war, lieferte sie den Beweis, wie thöricht die Männer sind, welche die Regierung nicht mit Festigkeit zu führen wissen. 431 Da sie stets nur auf die Gegenwart, nicht aber auf die Zukunft bedacht war und alles ihrer Herrschsucht unterordnete, so kümmerte sie sich weder um Anstand noch um Gerechtigkeit. 432[WS 1] Gleichwohl brachte sie in ihrer unweiblichen Herrschbegier ihr Haus so weit, dass es die Macht, welche es mit so vieler Mühe errungen hatte, bald wieder verlor. 433 Hatte sie sich doch mit denen eingelassen, die gegen die königliche Familie übelgesinnt waren, ja sogar das Reich seiner mächtigsten Beschützer beraubt. So kam es, dass aus ihrer Regierung nach ihrem Tode die grössten Wirren und Unruhen entstanden. Immerhin aber muss anerkannt werden, dass sie dem Volke den Frieden erhalten hat. So endete die Regierung der Königin Alexandra.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Text gekürzt.
Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 202. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/202&oldid=- (Version vom 12.12.2020)