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brachten sie dar, imgleichen Dankopfer dafür, dass Gott sie in ihr Heimatland zurückgeführt und ihnen ihre väterlichen Gesetze wiedergegeben, sowie den Perserkönig ihnen wohlgesinnt gemacht hatte. 111 In der Folgezeit begingen die Bewohner von Jerusalem den Gottesdienst wieder mit aller Pracht. Ihre Staatsverfassung war eine gemischte, teils aristokratisch, teils oligarchisch. Denn die Hohepriester standen an der Spitze des Staates, bis die Asamonäer die Königswürde erlangten. 112 Vor der Wegführung des Volkes in die Gefangenschaft regierten, von Saul und David angefangen, fünfhundertzweiundzwanzig Jahre sechs Monate und zehn Tage lang Könige. Vor diesen wurde das Volk von Richtern regiert, und es bestand diese Staatsverfassung nach dem Tode des Moyses und des Feldherrn Jesus mehr als fünfhundert Jahre lang. 113 So verhielt es sich mit den Juden, die unter Cyrus und Darius aus der Gefangenschaft heimkehrten.

(9.) 114 Die Samariter aber, die den Juden höchst feindlich und missgünstig gegenüberstanden, fügten ihnen grossen Schaden zu, indem sie sich auf ihren Reichtum sowie auf ihre Verwandtschaft mit den Persern stützten, von denen sie abstammten. 115 Sie verweigerten die Lieferung der Beiträge, die sie nach dem Befehle des Königs zu den Opfern zu leisten hatten, und verstanden es, die königlichen Beamten auf ihre Seite zu bringen, wie sie auch keine andere Gelegenheit unbenutzt liessen, um den Juden sei es selbst, sei es durch andere zu schaden. 116 Die Jerusalemer beschlossen daher, sich an den König Darius zu wenden und die Samariter zu verklagen. Zu diesem Zwecke ordneten sie eine Gesandtschaft ab, die aus Zorobabel und vier anderen vornehmen Juden bestand. 117 Als der König von diesen die Klagen gegen die Samariter gehört hatte, entliess er sie mit einem Schreiben an seine Beamten und an den Senat zu Samaria, 118 das folgenden Inhalt hatte: „Der König Darius an seine Beamten zu Samaria, Tanganas, Sambabas, Sadrakas, Bobelon und deren Amtsgenossen. Die

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 21. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/21&oldid=- (Version vom 12.12.2020)