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Gesandten der Juden Zorobabel, Ananias und Mardochaeus haben euch verklagt, ihr hättet sie beim Tempelbau belästigt und die Beiträge zu den Opfern, wie ich befohlen, nicht geleistet. 119 Ich gebiete daher, dass ihr nach Lesung dieses Briefes aus dem königlichen Steueramte zu Samaria alles zu liefern habt, was nach dem Gutdünken der Priester zu den Opfern erforderlich ist, damit sie die täglichen Opfer nicht zu unterbrechen brauchen und für mich und mein Volk zu Gott beten.“ Das war der Inhalt des Schreibens.

Fünftes Kapitel.
Wie Xerxes, der Sohn des Darius, die Juden höchst wohlwollend behandelte. Von Esdras und Neëmias.

(1.) 120 Nach dem Tode des Darius folgte ihm in der Regierung sein Sohn Xerxes, der ebenso gottesfürchtig wie sein Vater war. Denn er lag wie dieser eifrig dem Gottesdienste ob und war den Juden überaus wohlgesinnt. 121 Um diese Zeit war Joakim, Jesus’ Sohn, Hohepriester. Es befand sich aber zu Babylon ein gerechter und hochgeachteter Mann mit Namen Esdras, der erste Priester des Volkes. Dieser war mit dem moysaischen Gesetze besonders vertraut und genoss die Freundschaft des Königs Xerxes. 122 Da er nun beschlossen hatte, nach Jerusalem zu ziehen und einige von den zu Babylon lebenden Juden mitzunehmen, bat er den König, ihm ein Beglaubigungsschreiben an die Satrapen Syriens mitzugeben. 123 Darauf schrieb der König folgendes: „Der König Xerxes entbietet dem Priester und Gesetzeslehrer Esdras seinen Gruss. In meiner königlichen Gnade habe ich beschlossen, dass den Juden sowie deren Priestern und Leviten, die noch in meinem Reiche leben und nach Jerusalem ziehen wollen, dieses verstattet sein soll. 124 Wer also Lust dazu trägt, möge mit meiner und meiner sieben Räte Einwilligung sich dorthin begeben, damit Gottes Gesetz in Judaea wieder völlig zur Geltung

Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 22. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/22&oldid=- (Version vom 12.12.2020)