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dienen und allen ihren Befehlen gehorchen zu müssen, war mehr eine Verletzung religiöser Vorschriften, als eine Strafe für Übelthäter, besonders da eine solche in den alten Gesetzen vorgesehen war. 3 Diese schrieben nämlich vor, dass der Dieb das Vierfache als Strafe zahlen oder, falls er das nicht könne, verkauft werden solle, doch nicht an Ausländer noch zu dauernder Sklaverei. Vielmehr mussten solche Sklaven nach sechs Jahren wieder freigelassen werden.[1] 4 Die jetzt festgesetzte Strafe erschien daher hart, unbillig und vom Übermute diktiert, gerade wie wenn Herodes nicht als König, sondern als Tyrann Strafen einführen wolle, ohne sich um die Verfassung der Juden zu kümmern. 5 Und da diese Handlungsweise ganz seinem übrigen Gebaren entsprach, war dieselbe umsomehr ein Anlass zu Vorwürfen und Feindseligkeiten.

(2.) 6 Um diese Zeit unternahm er auch eine Reise nach Rom, teils um sich dem Caesar vorzustellen, teils um seine in Rom lebenden Söhne zu besuchen. Der Caesar nahm ihn äusserst freundlich auf und liess die Prinzen, da sie ihre Studien vollendet hatten, wieder mit ihm nach Hause ziehen. 7 Als sie nun in Judaea angelangt waren, empfing das Volk die beiden Jünglinge mit grosser Begeisterung, da sie ebenso sehr durch ihre Geistesgaben wie durch ihre hoheitsvolle äussere Erscheinung imponierten, die eine wahrhaft königliche war. 8 Um so verhasster aber wurden sie der Salome, der Schwester des Königs, und den anderen, die durch ihre Verleumdungen Mariamne den Tod bereitet hatten. Diese glaubten nämlich, dass, wenn die beiden zu Macht und Einfluss kämen, sie selbst für ihre gegen deren Mutter begangenen Frevel Strafe erleiden würden. 9 In dieser Besorgnis nahmen sie ihre Zuflucht zu Verleumdungen gegen die jungen Leute, indem sie ausstreuten, dieselben hätten durchaus keinen Gefallen daran, mit ihrem Vater zusammenzuleben,

Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 367. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/367&oldid=- (Version vom 12.12.2020)
  1. S. IV, 8, 27 f.