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wie in Arabien Weiber geschändet und, was die Hauptsache sei, dass er den Caesar betrogen habe, indem er ihm über Herodes’ Thaten die Unwahrheit berichtet habe. 341 Hier unterbrach ihn der Caesar und hiess ihn von Herodes nur das eine angeben, ob er nicht mit einem Heere nach Arabien gezogen sei, dort zweitausendfünfhundert Mann umgebracht und nach Verwüstung des Landes die Bewohner in Gefangenschaft geschleppt habe. 342 Nikolaus entgegnete, er könne den Beweis liefern, dass diese Behauptungen teils unwahr seien, teils wenigstens nicht ganz der Wahrheit entsprächen, sodass Augustus dem Herodes deshalb nicht weiter zürnen könne. 343 Darob erstaunte der Caesar und hörte nun desto aufmerksamer zu, als Nikolaus von den fünfhundert geliehenen Talenten und von der Verschreibung sprach, in welcher bestimmt war, dass Herodes nach dem Verfalltage sich aus dem ganzen Lande der Araber Pfänder nach Belieben auswählen könne. Jener Feldzug, sagte er, sei also gar kein Kriegszug gewesen, sondern nur die rechtsgiltige Eintreibung einer Schuldförderung, 344 und auch diese habe Herodes durchaus nicht eilig vollzogen, obgleich der Vertrag ihm dazu ein Recht gegeben, sondern erst ins Werk gesetzt, nachdem er sich mehrmals an die syrischen Statthalter Saturninus und Volumnius gewandt und Syllaeus in ihrer Gegenwart zu Berytus beim Glücke des Caesars geschworen habe, er werde binnen längstens dreissig Tagen das Geld bezahlen und die nach Arabien geflohenen Unterthanen des Herodes ausliefern. 345 Weil nun Syllaeus keine von diesen Versprechungen gehalten habe, sei Herodes abermals bei den Statthaltern vorstellig geworden, und erst als diese ihm gestattet hätten, die Pfänder mit Beschlag zu belegen, habe er sich, wiewohl ungern, zu dem Feldzuge nach Arabien entschlossen. 346 „Das ist es also,“ fuhr er fort, „was jene Übertreiber einen Krieg und einen Feldzug nennen. Wie kann man denn diese Geltendmachung des guten Rechtes einen Krieg nennen, nachdem deine Statthalter dazu die Erlaubnis gegeben und die Bestimmungen eines Vertrages

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 424. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/424&oldid=- (Version vom 12.12.2020)