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Fünftes Kapitel.
Claudius giebt dem Agrippa das Reich seines Grossvaters zurück und erweitert dasselbe. Seine Erlasse zugunsten der Juden.

(1.) 274 Claudius entfernte nun zunächst aus dem Heere alle Soldaten, die nicht zuverlässig waren, und erliess dann eine Verordnung, wodurch er dem Agrippa die Herrschaft, welche Gajus ihm verliehen hatte, bestätigte und ihm seine Zufriedenheit aussprach. Dazu gab er dem Könige alsdann noch ganz Judaea und Samaria, wie dessen Grossvater Herodes es besessen hatte. 275 Diese Gebiete erhielt Agrippa nach dem Rechte der Verwandtschaft. Ausserdem aber teilte ihm Claudius von seinen eigenen Besitzungen noch Abila zu, das unter der Herrschaft des Lysanias gestanden hatte, und die Gebiete am Libanon. Beide gingen dann auf dem Forum ein Bündnis ein.[1] 276 Dem Antiochus, dem er sein früheres Reich abgenommen hatte, gab Claudius einen Teil von Cilicien und ganz Kommagene. Weiterhin liess er den Alabarchen Alexander Lysimachus, an den ihn alte Freundschaftsbande knüpften und der einst der Sachwalter seiner Mutter Antonia gewesen war, wieder frei. Der Sohn Alexanders heiratete dann Agrippas Tochter Berenike. 277 Diese vermählte Agrippa später, als ihr Gatte Marcus, der Sohn des Alexander, gestorben war, mit seinem Bruder Herodes und erbat für letzteren von Claudius die Herrschaft über Chalkis.

(2.) 278 Um diese Zeit brach zwischen den Juden und Griechen zu Alexandria Streit aus. Nach Gajus’ Tod nämlich wurden die Juden, die während seiner Regierung hart bedrückt waren und viele Unbilden von den Alexandrinern erleiden mussten, wieder zuversichtlicher, und bald griff man zu den Waffen. 279 Claudius erteilte nun dem Statthalter von Aegypten den schriftlichen Befehl, diese Unruhen zu unterdrücken, und sandte

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 618. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/618&oldid=- (Version vom 13.12.2020)
  1. 41 n. Chr.