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Nro. 13.
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Des Perlenfischers Töchterlein.
(Schluß.)



Halb getröstet, halb an der Möglichkeit verzweifelnd, des Abtes Begehr je erfüllen zu können, wanderte Margarethe wieder heimwärts, und überdachte, was zu thun wäre. Der lange Matheis aber, als ihm seines Dienstherrn Wille kund ward, fühlte gar bald, wie beim gegenwärtigen Stand der Perlenbäche sich die Perlen wie Maden vermehren müßten, um binnen der gesetzten Frist seine Aufgabe lösen zu können, doch wollte er nichts unversucht lassen, und da er bei seinem Siechthum selber nicht im Stande war, das Bette zu verlassen, so eröffnete er seiner Tochter die geheimen Vortheile seines langbetriebenen Geschäftes. Da mußte nun die arme Dirne sich bequemen, nachdem sie den ganzen Tag für den kranken Vater gesorgt und geschafft, in den kühlen Herbstabenden die Perlenbäche zu durchwaden, um dann – wenn sie matt und müde heim gekommen – noch die lange, trübe Nacht hindurch Krankenwache zu halten. Doch ging sie willig und hoffnungsvoll an’s Werk. Sei es aber, daß sie die Vortheile, deren eine jede Hantierung hat, nicht verstand, oder daß wirklich die Schaalthiere just dazumal wenig Perlen absetzten: unter der geringen Anzahl der aufgefundenen Muscheln fanden sich wenige, meist gar keine, welche den kostbaren Samen in ihrer Hülle verbargen. So waren mehr denn vier bange Wochen verstrichen; die Hoffnung schwand, und eine große Trostlosigkeit bemächtigte sich der beiden Leute. Der lange Matheis aber klagte sich Tag und Nacht als der Urheber dieses Unglückes an; denn er wußte schon vom Urahne her, daß jede veruntreute Perle den Samen von zehn wachsenden ersticke. So offenbarte sich der Fluch seines Vergehens! Doch sein frommes, trostspendendes Töchterlein ließ nicht ab, des Vaters reuiges Gemüth

Empfohlene Zitierweise:
Kaspar Braun, Friedrich Schneider (Red.): Fliegende Blätter (Band 1). Braun & Schneider, München 1845, Seite 97. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Fliegende_Bl%C3%A4tter_1.djvu/101&oldid=- (Version vom 20.11.2016)