Seite:Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken (1798).djvu/49

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken: Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken (1798)

eingenommen sind, so sehr mißfallen, hat meinen ganzen Beifall, und die Vortheile dieser Einrichtung sind auch zu einleuchtend, als daß ich dir etwas davon zu sagen brauchte. Daß in Judizialsachen eine größere Anzahl richten müsse, als in Extrajudizialsachen, ist eben so weise. Aber daß die Sache eines Unmittelbaren oder gar eines Reichsstandes reiflichere Ueberlegung verdiene und wichtiger sey, als die eines Bürgers, ist die unverschämteste Behauptung, die man machen kann, und der Grund dazu läßt sich nur in den teutschen Reichsgesetzen, die noch mehr dumme Streiche gemacht haben, und in dem verbrannten Gehirne kriechender Sklaven suchen. Dergleichen Gesetze zeigen mehr als zu sehr, wie der überflüßige Adel vor dem nothwendigen Bürger und noch nothwendigern Bauern begünstigt wird. So gar bis in die Audienzen erstreckt sich die Albernheit und der Präsident sitzt mit größern Ernste und mehrern Assessoren, wenn Urtheile gegen Stände publizirt werden, als wenn es sich um die Sache eines Privatmannes handelt.

Es ist jedem Teutschen erlaubt, am K. G. zu arbeiten. Aber alle Schriften, die entweder von auswärtigen oder hiesigen Advokaten verfertigt sind, müssen ohne Ausnahme von einem Prokurator unterschrieben und in der Audienz übergeben werden.