Seite:Friedens-Instrument zwischen Den Kayser und dem Reiche und den Aller-Christlichsten Könige Zu Ryswick in Holland den 30. Octobr. Anno 1697. aufgerichtet.pdf/30

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PLENIPOTENZ des Käysers.

Wir LEOPOLD von GOTTES Gnaden erwählter Römischer Käyser / allezeit Mehrer des Reichs / in Germanien, Hungarn / Böhmen / Dalmatien / Croatien / Sclavonien etc. König / Ertz-Hertzog zu Oesterreich / Hertzog zu Burgund und Braband / Steyer / Kernten / Crain / Maggrafen in Mahren / Hertzogen zu Luchsenburg / Ober- und Unter-Schlesien / Wartenburg und Teck / Fürsten in Schwaben / Grafen zu Habsburg / Tyrol / Küburg und Gören / des heil. Röm. Reichs Marg-Grafen in Burgau / auch Ober- und Unter-Lausnitz / Herr der Windischen Marck / und des Naors und Salinischen Ports etc. thun hiermit kund und zu wissen / Demnach wir nichts mehr wünschen / als daß der verderbliche Krieg / womit die gesamte Christenheit einige Jahre her ist angefochten worden / in einen billigen und ehrlichen Frieden aufs eheste ausschlagen möchte / und allerseits bishero im Kriege verwickelt gewesenen Partheyen gefallen / daß die Friedens-Handlung und Conferentzen / an einem allerseits beliebigen Orte möchten angestellet werden; als haben wir unserseits was zu Beförderung allgemeiner Ruhe und Sicherheit in der Christenheit dienlich nichts wollen ermangeln lassen; Und da wir insonderheit ein gnädiges Vertrauen in die Treu / Klug- und Erfahrenheit / Unserer und des heil. Röm. Reichs liebe getreue etc. der Hoch-Wohlgebohrnen Herrn / unsern Geheimden Staats-Rath Herrn Cämmerer und des heil. Röm. Reichs Vice-Cantzler / Herrn Dominicus Andreas / Grafen von Kaunitz / Erb-Herr in Austrelitz / Hungarisch Brodt / Mähriß Pruß / und Grossen Orzechau / Ritter des güldenen Fliesses / wie auch den Hoch-Wohlgebohrnen Herrn / Herrn Heinricus Johannes / des heil. Röm. Reichs Graf von Strateman / Unsern Reichs-Hof-Rath und Cammer-Herrn / Herrn zu Beurbach / Ort / Schimeding / Spatenbrun und Carlsberg / ingleichen unsern Reichs-Hof-Rath / und auf denen Reichs-Tagen Concommissarien und Bevollmächtigten / Herrn Friedrich / Freyherr von Seilern etc. gesetzet / haben wir dieselben bestimmen / verordnen und bescheiden wollen / wie wir sie denn hiermit und Krafft dieses zu unseren extraordinari Gesandten