Seite:Friedens-Instrument zwischen Den Kayser und dem Reiche und den Aller-Christlichsten Könige Zu Ryswick in Holland den 30. Octobr. Anno 1697. aufgerichtet.pdf/4

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Andreas des Heyl. Röm. Reichs Graf von Kauniz / Erbherr in Austerlitz / Hungarisch Brod / Mährisch Pruß und grossen Orzechan / Ritter des güldenen Fliesses / Ihro Kayserlichen Majestät geheimbder Staats-Rath / Kammer-Herrn / und des Heyl. Röm. Reichs Vice-Canzler: Herr Heinricus Johannes des Heyl. Röm. Reichs Graf von Stradmann und Beuerbach / Herr zu Orth / Schmieding / Spatenbrun und Carelsberg / Ihro Kayserlichen Majestät Reichs-Hof-Rath und Cammer-Herrn / und Johannes Friedericus, Freyherrn von Seilern / etc. Ihro Kayserliche Majestät Reichs-Hof Rath / und auff denen Reichs-Tagen Concommissarius und Gevollmächtigter. In Nahmen seiner Majestät des Allerchristlichsten Königs aber / die Hochwohlgebohrne Herren / Herr Nicolaus Augustus de Harlay, Ritter / Herr von Bonnevill, Graf de Cely, Seiner Königlichen Majestät gewöhnlicher Staats-Rath: Herr Ludovicus Vejus, Ritter / Königl. Staats-Rath / Graf de Crecy, Marckgraf de Freon, Freyherr de Couvay, Herr in Boulay, der zweyen Kirchen / in Fortille und anderer Orthen / und Herr Franciscus de Callieres, Ritter / Herr zu Callieres, Rochechelly und Gigny, durch Vermittelung und Fleiß der Hoch-Wohlgebohrnen Herrn / Herrn Caroli Bonde, Grafen in Piôrnâô, Herren in Hefteby, Tyrescô, Toftaholm, Graafsteen, Gustafsberg und Reziza, Seiner Königlichen Majestät in Schweden Senator, und Praeses in den Ober Hoff-Gerichte zu Derpt in Liefland / und Herrn Nicolai Freyherrn von Lilienroth / Seiner Königl. Majestät in Schweden Staats-Secretarius, und an die Hochmögenden Herrn General-Staaden von Holland extraordinair Gesandter / beyderseits zu Bestätigung eines allgemeinen und sichern Friedens abgeordnete Extraordinair Gesandten und Gevollmächtigte / welche Ihr Vermittelungs-Amt / auffrichtig / fleißig und klüglich in Beyseyn / Beystimmung und Bewilligung derer des Heyl. Röm. Reichs Chur-Fürsten / Fürsten und Stände deputirten Plenipotentairen[1] geführet / und nach angeruffener Göttlicher Hülffe und rechtmäßig ausgehändigten Plenipotenzen / zu Ehren des allerhöchsten Gottes / und Wohlfarth der allgemeinen Christenheit / sich auff beyderseits verbindliche Fried- und Freundschaffts-Geseze / folgenden Inhalts / vereiniget und verglichen haben.

  1. Gesandter mit unumschränkter Vollmacht