gewesen, ob er auch bei Buschhoff war, könne er (Zeuge) nicht sagen.
Es erscheint alsdann als Zeuge der fünfzehnjährige Schreinerlehrling Wilh. Hölsken: Am 20. Juni 1891 war ich im Schlachthause von Bruckmann. Es waren in demselben zugegen die Juden Abraham und Hermann Bruckmann und Levi Paßmann. Da hörte ich, wie Abraham Bruckmann sagte: Sie haben schon viel herausbekommen, nun müssen wir dem Buschhoff einprägen, daß er sich nicht verplappert, mehr sollen sie nicht herausbekommen.
Metzgermeister Abraham Bruckmann, der alsdann als Zeuge erscheint, bekundet, daß ihm ein auch nur ähnlicher Vorgang absolut unbekannt sei.
Hölsken, der dem Bruckmann hierauf gegenüber gestellt wird, bleibt bei seiner Aussage.
Kaufmann Michels (Goch) stellt auf Befragen des Präsidenten entschieden in Abrede, daß er auf dem Bahnhof in Goch mit dem Beekmann gesprochen habe. Er sei am Sonnabend garnicht auf dem Bahnhof gewesen. Er sei am Freitag hier im Zuhörerraum gewesen und habe Abends auf der Heimreise nur die Beekmann gefragt: Ob sie etwas zu Hause zu bestellen habe, über den Fall Buschhoff habe er nicht mit der Beekmann gesprochen.
Schuhfabrikant Geritzen (Goch). Präs.: Sie sollen gesehen haben, wie Kaufmann Michels am Sonnabend Abend auf dem Bahnhof in Goch mit der Beekmann gesprochen habe? – Zeuge: Davon ist mir nichts bekannt. Der Zeuge bekundet im Weiteren: Ullenboom hat mir am 21. oder 22. April d. J. gesagt, indem er auf das Buschhoff’sche Haus zeigt: „Das ist das Mörderhaus oder die Mördergrube. Buschhoff und kein Anderer ist der Mörder, ich laß mir den Hals abschneiden, wenn dies nicht wahr ist.“
Präs.: Ullenboom, Sie haben gehört, was der Mann bekundet hat, haben Sie eine solche Aeußerung gethan? – Zeuge: Nein, das habe ich jedenfalls nicht gesagt. – Präs.: Wie sollte denn der Mann aber dazu kommen, das zu bekunden? – Ullenboom: Ja, ich verstehe es auch nicht. – Präs.: Sind Sie denn mit dem Mann verfeindet? – Zeuge: Nein. – Präs.: Der Mann hat doch einen Eid geleistet.
Ullenboom: Ich habe eine solche Aeußerung nicht gethan, wie kann ich auch etwas sagen, ich habe doch weder etwas gesehen, noch gehört. – Oberstaatsanwalt:
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 106. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/106&oldid=- (Version vom 31.7.2018)