Halten Sie den Buschhoff für den Mörder? – Zeuge: Nein. – Oberstaatsanwalt: Sind Sie der Meinung, daß Buschhoff unschuldig ist? – Zeuge: Jawohl.
Präs.: Zeuge Geritzen, hat Ullenboom vielleicht gesagt, indem er auf das Buschhoff’sche Haus zeigte: „Siehst Du, da steht angeschrieben: „Mörderhaus“? – Zeuge: Nein, Ullenboom sagte: „Das ist das Mörderhaus, oder auch die Mördergrube, Buschhoff ist es gewesen, ich lasse mir den Hals abschneiden, wenn das nicht wahr ist.“ Wir haben uns über die Buschhoff’sche Angelegenheit noch weiter unterhalten und diese Unterhaltung noch in der Gastwirthschaft von Küppers fortgesetzt.
Ullenboom: Ich gebe zu, daß wir uns über Buschhoff unterhalten haben, und es ist möglich, daß ich mich über Buschhoff nicht günstig ausgesprochen habe. Wenn ich das gethan, so geschah es lediglich, weil ich die vielen Verfolgungen und wirthschaftlichen Schädigungen fürchtete. Eine solche Aeußerung, wie sie der Zeuge bekundet, habe ich jedenfalls nicht gethan. – Präs.: Sie geben aber die Möglichkeit zu, etwas Nachtheiliges über Buschhoff gesagt zu haben? – Ullenboom: Das gebe ich zu; es geschah dann aber blos, weil ich mich vor den Verfolgungen und wirthschaftlichen Schädigungen fürchtete. – Präsident: Sie haben vor Gericht stets zu Gunsten Buschhoff’s ausgesagt? – Zeuge: Jawohl. – Präs.: Wo haben Sie die Wahrheit gesagt? – Zeuge: Selbstverständlich habe ich vor Gericht stets die Wahrheit gesagt. – Der Präsident läßt die beiden Zeugenaussagen protokolliren und ermahnt die beiden Zeugen nochmals eindringlichst, sich es vorher zu überlegen, ehe sie das Protokoll unterschreiben, da der Staatsanwalt wohl die Angelegenheit weiter verfolgen werde. Beide Zeugen erklären wiederholt, daß sie die Wahrheit gesagt und unterzeichnen das Protokoll.
Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Ist es wahr, daß der Vater des Ullenboom, als er bereits auf dem Sterbebette lag, sich den Zeugen Ullenboom und auch dessen Schwester Mathilde an’s Bett hat rufen lassen und ihnen gesagt hat: Ihr werdet in der Buschhoffschen Angelegenheit jedenfalls vor Gericht als Zeugen erscheinen müssen. Ich ermahne Euch, nicht von der Wahrheit abzuweichen. Ich kenne den Buschhoff sehr genau, der ist viel zu brav, als daß er im Stande wäre, eine solche That zu begehen? – Ullenboom: Das ist richtig. – Präs.: Haben Sie Ihrem Vater nun auf dem Sterbebett
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 107. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/107&oldid=- (Version vom 31.7.2018)