daß drei Metzgermeister bekundet haben, daß die Flecken im Sack höchstwahrscheinlich Rauchflecken, jedenfalls keine Blutflecken seien.
Außerdem haben der Lehrer an der hiesigen Landwirthschaftsschule, Herr Dr. Kögel, und Herr Bürgermeister Schleß übereinstimmend bekundet, daß die Spreu in dem Sack und diejenige in den Händen des Ermordeten grundverschieden war. In einer mir zugegangenen Zeitung ist mir der Vorwurf gemacht worden, daß ich nur die Fehler einiger Zeitungsberichte rüge.
Es wird mir damit gewissermaßen der Vorwurf der Ungerechtigkeit gemacht. Ich habe darauf zu bemerken – ich ersuche die Herren Journalisten hierbei genau Acht zu geben – daß ich nur die Fehler derjenigen Zeitungsberichte richtig stelle, die ich persönlich lese. Daß dies nur eine kleine Zahl ist, ist selbstverständlich.
Eine Ausnahme in dieser Beziehung habe ich nur betreffs der „Niederrheinischen Volkszeitung“ gemacht, da mir diese Zeitung von dem Herrn Ersten Staatsanwalt übergeben worden ist, in deren Bericht ich nur die Stelle, welche die gerügte Unrichtigkeit enthielt, gelesen habe. Im Uebrigen habe ich nur diejenigen Fehler berichtigt, die geeignet waren, die Geschworenen zu beeinflussen oder mich nach Außen hin lächerlich zu machen; letzteres war ich meinem Amt als Vorsitzender des Schwurgerichts schuldig.
Ich habe ferner noch Berichtigungen eintreten lassen auf Wunsch zweier Zeugen. Letztere wären berechtigt gewesen, hervorzutreten und dies hier zu sagen. Da dieselben aber nicht mehr anwesend waren und mich schriftlich um die Berichtigung ersuchten, so glaubte ich diesen Gesuchen entsprechen zu müssen. Wenn ich alle Fehler, die in den Zeitungsberichten enthalten waren, hätte berichtigen wollen, dann hätte ich täglich einen großen Theil der Sitzung mit den Berichtigungen auszufüllen gehabt. Daß Irrthümer in den Zeitungsberichten enthalten sind, ist, wenn man die ungünstigen Plätze in Betracht zieht, die den Herren Berichterstattern angewiesen sind, sehr erklärlich. Leider gestattete der beschränkte Raum eine bessere Placirung der Herren Berichterstatter nicht, die vorgekommenen Irrthümer mögen daher vielfach ohne Verschulden der Herren Berichterstatter in die Zeitungen gekommen sein. Wir treten nun in die Verhandlung ein. Ich ertheile dem Herren Ersten Staatsanwalt das Wort.
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 132. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/132&oldid=- (Version vom 31.7.2018)