geklagt, daß Siegmund Buschhoff ihm gedroht habe, er werde in den Thurm gesperrt werden, weil er einen Grabstein beschädigt habe?
Zeuge: Ja.
Präsident: Hat das kleine Joanchen zugegeben, daß er den Grabstein beschädigt habe?
Zeuge: Nein, das kleine Joanchen versicherte, daß er es nicht gethan habe. Ich habe mir sogar den Grabstein angesehen, ich wollte event. den Schaden bezahlen, es war aber kein Schaden entstanden.
Präs.: Lebten Sie mit Buschhoff in guter Freundschaft?
Zeuge: Jawohl.
Präsident: Sind Sie der Meinung, daß, wenn Ihnen irgend ein anderer Unfall zugestoßen wäre, Buschhoff nicht solchen Antheil genommen hätte?
Zeuge: Das weiß ich nicht, ich glaube, er hätte es alsdann auch gethan.
Präs.: Wer hat Ihnen erzählt, daß und Frau und Tochter des Buschhoff das kleine Joanchen in’s Haus gezogen hatten? – Zeuge: Das hat mir Mölders erzählt. – Präs.: Wie ist wohl der Charakter des Buschhoff? Ist er gutmüthig, ober besonders jähzornig und rachsüchtig? – Zeuge: Buschhoff ist durchaus gutmüthig. – Präs.: Sie sind auch der Meinung, daß Buschhoff an anderer Leute Unglück Antheil nimmt? – Zeuge: Jawohl. – Geh. Medizinal-Rath Professor Dr. Pellmann: Ist Ihr Schwager Knippenberg ein bösartiger Mensch? – Zeuge: Je nachdem, bisweilen ist er sehr ruhig, bisweilen ist er auch bösartig. – Dr. Pellmann: Hat er schon einmal Jemandem etwas gethan? – Zeuge: Nein. – Dr. Pellmann: War das kleine Joanchen ein kräftiges und gesundes Kind? – Zeuge: Jawohl. – Dr. Pellmann: Nach dieser Bekundung habe ich zu bemerken, daß die Vermuthung des Kriminalkommissars Wolff keinerlei Wahrscheinlichkeit für sich hat.
Es erscheint alsdann Professor Dr. Nöldecke (Straßburg i. E.), Professor der semitischen Sprachen an der Straßburger Universität.
Präs.: Ich weiß nicht, worüber der Herr Professor vernommen werden soll.
Verth. Rechtsanwalt Gammersbach: Die Vertheidigung hat den Herrn Professor geladen, weil, wie der Herr Präsident heute Vormittag sehr richtig erwähnte, die Behauptung aufgetreten ist: der Mord sei geschehen, weil die
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 26. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/26&oldid=- (Version vom 31.7.2018)