Seite:Friedlaender-Der Knabenmord in Xanten (1892).djvu/53

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Präs.: Der Junge soll bei dem Herrn Amtsrichter, obwohl er ihn auf den Arm genommen, platt mit ihm gesprochen habe etc., nicht zum Sprechen zu bewegen gewesen sein.

Zeuge: Das ist mir nicht bekannt.

Verth. Rechts-Anwalt Fleischhauer: Am 3. Dezember v. J. wurden Sie vom hiesigen Land-Gericht wegen Mißhandlung von Judenkindern verurtheilt. Als nun Ihr Sohn Stephan vor dem Herrn Land-Gerichts-Rath Brixius erscheinen sollte, sollen Sie zu dem Herrn Polizei-Sergeanten Schlöer gesagt haben: Ich lasse den Jungen nicht hingehen, die Mörder kommen ja doch frei und unsereiner wird bestraft, haben Sie eine solche Aeußerung gethan? – Zeuge: Das habe ich allerdings gesagt; ich war an diesem Tage ungemein aufgeregt.

Fräulein Riesenkamp, die hierauf als Zeugin erscheint, bekundet: Sie sei am Peter-Paulstage, Abends gegen 7 Uhr, zu Buschhoff gekommen, dieser selbst sei nicht zu Hause gewesen. Sie habe die Frau Buschhoff wegen des Mordes gefragt. Letztere habe ihr geantwortet: der Junge habe einen Sonnenstich bekommen und sei von einem Scheerenschleifer in die Scheune gebracht worden.

Präs.: Ich will Ihnen bemerken, Zeugin, daß Frau Buschhoff diese Aeußerung mit vollster Entschiedenheit als unwahr bezeichnet.

Zeugin: Das hat Frau Buschhoff gesagt, ich erinnere mich der Worte ganz genau.

Präs.: Nun sind Sie sehr bald darauf dem Buschhoff begegnet?

Zeugin: Jawohl, ich ging in die Kirchstraße und unterhielt mich dort mit Frau Kernder über den Mord. Ich sagte dieser: Es ist furchtbar, daß dem kleinen Joanchen der Hals abgeschnitten worden ist. In diesem Augenblick kam Buschhoff vorüber und rief mir zu: „Halten Sie das Maul“.

Verth. Rechtsanwalt Fleischhauer: Buschhoff sagte mir, er habe in der Plattsprache der Zeugin gesagt: Sie thäte besser, das Maul zu halten und mit ihrem Urtheil nicht so voreilig zu sein. Ich beantrage event. die Ladung eines Sachverständigen der plattdeutschen Sprache.

Präs.: Ich glaube nicht, daß das nöthig sein wird, Herr Rechtsanwalt!

Rechtsanwalt Fleischhauer: Ich habe auch nur, wenn erforderlich, diesen Antrag gestellt.

Präs.: Buschhoff, wie kommt es, daß Sie der Zeugin