zugerufen haben, „halten Sie das Maul?“ – Buschhoff: Bereits an jenem Abend hat man die Juden beschuldigt, den Mord begangen zu haben. Ich war deshalb sehr ärgerlich und ärgerte mich auch über die leichtfertige Aeußerung der Zeugin. Ich war nämlich der Meinung und habe diese auch heute noch, das Joanchen ist von der Schaukel in die Häckselmaschine gefallen und dadurch ist das Unglück passirt.
Ein weiterer Zeuge ist der Viehzüchter und Viehhändler Junkermann, ein Sohn des Handelsmanns und ehemaligen Metzgermeisters Junkermann. Dieser erzählte: Am Tage nach dem Mord habe ihn Buschhoff nicht in sein Schlachthaus herein lassen wollen. Etwas Auffälliges habe er an Buschhoff nicht wahrgenommen. – Verth. R.-A. Stapper: Ich ersuche, dem Zeugen das an die Staatsanwaltschaft gerichtete anonyme Schreiben vorzulegen. – Präs.: Junkermann, sehen Sie sich einmal dieses Schriftstück an, kennen Sie das? – Zeuge: Jawohl, das habe ich nach dem Diktat meines Vaters geschrieben. – Präs.: Es ist das das anonyme Schreiben, das der alte Junkermann, als von ihm herrührend, vollständig in Abrede gestellt hat.
Hierauf tritt eine längere Pause ein.
Nach Wiederaufnahme der Verhandlung ersucht der Vertheidiger, Rechts-Anwalt Fleischhauer, den Präsidenten: dem Publikum den Gebrauch von Operngläsen zu untersagen. Der Präsident bemerkt, daß der Gebrauch von Operngläsern nicht gestattet sei.
Alsdann erscheint als Zeuge Klempnermeister Ullenboom. Dieser bekundet auf Befragen des Präsidenten, daß Buschhoff ein ehrlicher, braver, ja gutmüthiger Mann sei, dem jeder Jähzorn fernliege. Siegmund Buschhoff habe ihm kurz vor dem Peter-Paulstage erzählt: Wesendrup habe zu ihm gesagt: „Ihr seid Sattfresser, ich werde Deinem Vater etwas anthun, daß er keinen Schabbes mehr halten wird“. Siegmund sagte mir, sein Vater wünsche, daß ich, da Wesendrup nicht mehr das Schlachthaus betreten solle, dasselbe vernageln möge. Die Nägel hatte Siegmund Buschhoff bei Hegmann geholt. Die Vernagelung war sehr fest, daß sie nicht ohne weiteres geöffnet werden konnte.
Der Zeuge erzählt alsdann weiter: Am Peter-Paulstage ging ich gegen 10 Uhr Vormittags mit meinem Pflegling zu Buschhoff. Letzterer saß mit seiner Frau und seiner
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 54. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/54&oldid=- (Version vom 31.7.2018)