und ich ersuche den Herrn Friedländer daher, einmal vorzutreten (Dies geschieht).
Präs.: Herr Friedländer, Ihre Berichte sind mit großer Sorgfalt geschrieben, ich muß Sie aber fragen, wie dieser offenbare Irrthum in Ihren Bericht kommen konnte?
Journalist Hugo Friedländer (Berlin): Ich erlaube mir zu bemerken, Herr Präsident, daß ich Zeugin Hegmann Ihre Frage, ob Buschhoff beblutete Hände gehabt, habe verneinen lassen, der Setzer hat aber leider aus dem „Nein“ ein „Ja“ gemacht und meine Korrektur, aus Anlaß der großen Eile, mit der die Berichte hergestellt werden müssen, wohl nicht berücksichtigt. Ich werde selbstverständlich sofort die erforderliche Berichtigung vornehmen.
Präs.: Herr Gerichtsschreiber, haben Sie die Güte, die betreffende Stelle aus dem Protokoll festzustellen.
Der Gerichtsschreiber verliest die betreffende Stelle aus dem amtlichen Protokoll, wonach die Zeugin Hegmann die Frage des Präsidenten, ob Sie gesehen habe, daß Buschhoff beblutete Hände gehabt, verneint habe.
Ein Geschworener bemerkt, daß ihm der erwähnte Irrthum in dem Friedländer’schen Bericht ebenfalls aufgefallen ist.
Präsident: Ich ersuche Sie also, Herr Friedländer, die erforderliche Berichtigung vorzunehmen.
Friedländer: Gewiß, Herr Präsident, ich bin sogar sehr dankbar, daß Sie mich auf diesen Druckfehler, den ich nachträglich gar nicht mehr bemerkt habe, aufmerksam gemacht haben.
Verth. Rechtsanwalt Fleischhauer: Im Anschluß hieran erlaube ich mir, darauf aufmerksam zu machen, daß verschiedene andere Zeitungsberichte von Unwahrheiten und tendenziösen Entstellungen strotzen. Ich hoffe, daß diese Berichte ebenfalls keinerlei Einfluß üben werden.
Präs.: Ich muß die anderen Herren Berichterstatter ersuchen, ebenfalls möglichst sachlich und sorgfältig zu berichten, wie es die Wichtigkeit des Falles erfordert. Außerdem wird mir der Wunsch ausgesprochen, die Herren Berichterstatter zu ersuchen, dem Gericht wenn möglich ihre Berichte, behufs Einverleibung in die Gerichtsbibliothek, zu übersenden. Wir treten nunmehr in die Verhandlung ein.
Der erste Zeuge ist Kaplan Bresser (Xanten). – Präs.: Herr Kaplan, Sie sind Redakteur des „Xantener Bote“? – Zeuge: Redakteur nicht, blos Mitarbeiter, ich habe aber einen großen Einfluß auf das Blatt. – Präs.:
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 62. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/62&oldid=- (Version vom 1.8.2018)