Zeuge: Das weiß ich nicht mehr, jedenfalls bin ich persönlich im „Clever Kreisblatt“ angegriffen worden.
Rechtsanwalt Fleischhauer: Ich konstatire ausdrücklich, daß in dem „Clever Kreisblatt“ nicht ein Wort von dem Schächtschnitt gestanden hat.
Kaplan Bresser: Ich wiederhole, daß mich hauptsächlich die persönlichen Angriffe des „Clever Kreisblatt“ veranlaßt haben, festzustellen, daß der Halsschnitt ein Schächtschnitt war. Ich bemerke dabei ausdrücklich, daß ich stets vor den Exzessen gegen die Juden gewarnt und aus diesem Anlaß der „Judenkaplan“ genannt wurde. Ich tröstete mich aber mit dem heiligen Werner, der mir gewissermaßen als Vorbild dient.
Präs.: Es ist ja bekannt, daß der heilige Werner gegen die Judenverfolgung aufgetreten ist, diesen ließen Sie sich als Vorbild dienen?
Zeuge: Jawohl.
Verth.: Was bezweckten Sie aber mit den Gutachten? Die persönlichen Angriffe des „Clever Kreisblatt“, in denen, ich wiederhole es, von einem Schächtschnitt nichts gestanden, konnten Ihnen doch keine Veranlassung dazu geben?
Präs.: Herr Vertheidiger, ich weiß nicht, ob diese Frage noch zur Sache gehört.
Oberstaatsanwalt Hamm: Der Herr Kaplan Bresser ist als Zeuge geladen worden, da Junkermann bestritt, das Gutachten verfaßt und überhaupt vor der Veröffentlichung von demselben etwas gewußt zu haben. Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß Junkermann ein sehr unzuverlässiger Zeuge, ein großer Schwätzer ist, der mehr spricht als er verantworten kann und das, was er heute bekundet, morgen widerlegt, mithin, sei es wissentlich, sei es unwissentlich, vielfach die Unwahrheit sagt. Damit ist aber die Vernehmung des Zeugen Kaplan Bresser erschöpft. – Auf weiteres Befragen bekundet noch Kaplan Bresser, daß er keineswegs Kinder, die über die Sache etwas wußten, vernommen, sondern Sie nur aufgefordert habe, die volle Wahrheit zu sagen.
Tagelöhner Schmeltzer: Seine Fenster führen nach dem sogenannten Porteweg. Er habe am Peter-Paulstage von 4 bis gegen 6 Uhr am Fenster gesessen, zum Fenster hinausgesehen und nichts Auffälliges wahrgenommen.
Frau Schmeltzer: Sie sei am Peter-Paulstage den ganzen Tag über zu Hause gewesen, habe oftmals zum Fenster hinausgesehen, aber nichts Auffallendes wahrgenommen. Am folgenden Tage habe Frau
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 64. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/64&oldid=- (Version vom 31.7.2018)