diesmal nach Verlauf von etwa einer Minute zurück. – Präs.: Ist es möglich, daß die Hermine aus dem Hause hinaus auf den Hof gegangen ist? – Zeuge: Nein, ich weiß mit voller Bestimmtheit, daß Hermine nur zwei Mal das Zimmer verlassen, nicht aber aus dem Hause gegangen ist. – Präs.: Mallmann, treten Sie einmal vor. Dieser Zeuge bekundet nun mit vollster Bestimmtheit, daß Hermine Buschhoff zwischen 2 und 4 Uhr Nachmittags das Zimmer nicht verlassen hat, während Sie behauptet haben, Sie hätten die Hermine entweder viertel vor oder viertel nach drei Uhr mit einem sackartigen Gegenstande unter der Schürze in die Küppers’sche Scheune gehen sehen? – Mallmann: Ich bleibe bei meiner Aussage und habe noch zu sagen: am Sonntag vor acht Tagen, den 26. Juni sprach ich in Gegenwart eines Carl Alst mit Fräulein Huiskens. Letztere bemerkte: Sie wundere sich, daß Frau Windthuis zu der Verhandlung keine Einladung erhalten habe. Sie (die Windthuis) habe gesehen, wie am Nachmittage ein Jude, Namens Isaak, auf dem Küppers’schen Hofe auf- und abging und mit der Hand nach der Buschhoff’schen Wohnung zu gewinkt habe. Die Windthuis hatte den Eindruck, als gebe der Jude der Hermine das Zeichen, daß die Luft rein sei und sie jetzt unbemerkt zur Küppers’schen Scheune gehen könne. Ich ging in Folge dessen sofort mit Carl Alst zu der Frau Windthuis und fragte diese: ob die Erzählung der Frau Huiskens auf Wahrheit beruhe. Frau Windthuis hat mir in Gegenwart des Carl Alst die Erzählung der Huiskens bestätigt und hinzugefügt: ich wundere mich, daß ich keine Vorladung erhalten habe. Wenn ich vor Gericht erscheinen würde, so könnte ich diese meine Wahrnehmung mit gutem Gewissen beschwören. – Staatsanwalt: Ich warne Sie, Mallmann, etwas Unwahres auszusagen, Sie haben vor Ihrer Vernehmung einen Eid geleistet, daß Sie die reine Wahrheit sagen werden. Nun kann ich Ihnen mittheilen, daß die Windthuis vernommen worden ist und bekundet hat: sie sei am Peter-Paulstage krank gewesen, habe den ganzen Tag über zu Bett gelegen und habe in Folge dessen nicht sehen können, was sich auf dem Hofe zugetragen hat. – Mallmann: Ich kann nur sagen, was mir Frau Windthuis in Gegenwart des Carl Alst mitgetheilt hat. – Präsident: Wer ist dieser Carl Alst? – Zeuge: Es ist ein junger Mann von achtzehn Jahren. Der Zeuge giebt die genau Adresse des Carl Alst an und bemerkt
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 66. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/66&oldid=- (Version vom 31.7.2018)