Oberstaatsanwalt Hamm: Ich habe jedenfalls keine derartige Aeußerung gethan.
Präs.: Die Spreu hat bei den Herren Geschworenen zirkulirt, vielleicht kann Herr Bürgermeister Schleß, der auch Landwirth ist, sich darüber äußern.
Bürgermeister Schleß: Ich habe gar keinen Anhalt für die Identität der Spreu.
Erster Staatsanwalt Baumgard: Ich bemerke, daß ich für heute Nachmittag einen Lehrer der hiesigen Landwirthschaftlichen Schule als Sachverständigen bezüglich der Spreu laden werde.
Präsident: In der „Niederrheinischen Volkszeitung“ zu Crefeld befindet sich ein Telegramm, in dem es heißt: drei Metzgermeister, die gutachtlich vernommen wurden, haben bekundet, daß die Flecken in dem Buschhoff’schen Sacke nicht Rauch- sonder Blutflecken seien. Sie werden wissen, meine Herren, daß die drei Metzgermeister das gerade Gegentheil bekundet haben. Ist der Berichterstatter der „Niederrheinischen Volks-Zeitung“ hier?
Letzterer bemerkt, daß das Telegramm verstümmelt worden und der Fehler bereits richtig gestellt worden sei.
Geschworener Kaufmann Spickschen: Ich fühle mich veranlaßt, dem Herrn Präsidenten mitzutheilen, daß an jeden Geschworenen ein Exemplar der in Witten erscheinenden „Westfälischen Reform“ geschickt worden ist. In dieser Zeitung wird der Gerichtshof, der Oberstaatsanwalt und Erste Staatsanwalt, die Vertheidiger und auch die medizinischen Sachverständigen in arger Weise angegriffen. Ich überreiche dem Herrn Präsidenten ein solches Exemplar.
Präs.: Es ist sehr gut, daß alle derartigen Vorgänge zur Kenntniß des Gerichtshofes gebracht werden, ich nehme aber als selbstverständlich an, daß sich die Herren Geschworenen durch nichts beeinflussen lassen, sondern nur das im Auge behalten werden, was der Gang der Verhandlung ergeben hat.
Verth. Rechtsanwalt Stapper: Ich beantrage zu Protokoll zu nehmen, daß durch Vertheilen einer Zeitung eine Beeinflussung der Herren Geschworenen versucht worden ist.
Der Gerichtshof giebt diesem Antrage statt.
Präs.: Gestern Abend habe ich ein Telegramm, unterzeichnet von „fünf Xantener Bürgern“, erhalten. Das Telegramm lautet: Mehrere Xantener Bürger, beseelt von der Abicht, der Wahrheit auf den Grund zu kommen, bitten,
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 95. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/95&oldid=- (Version vom 31.7.2018)