über das Vorleben der Zeugin Frau Beekmann, geborene Overhagen, Erhebungen anzustellen und den Stadtsekretär Devers darüber zu befragen. Das Bekanntwerden des Vorlebens der Frau Beekmann dürfte für den Werth ihres Zeugnisses von durchschlagender Wirkung sein. Meine Herren, Sie wissen, daß das Beekmann’sche Ehepaar bekundet hat, Ullenboom haben ihnen erzählt, daß er am Vormittage des Peter-Paulstages gegen 10 Uhr mit seinem 2½jährigen Pflegekinde zu Buschhoff gegangen sei, daß das Kind vielfach aus dem Hause gelaufen und von ihm hereingeholt worden sei. – In einem weiteren anonymen Telegramm wird dem Gerichtshof mitgetheilt, daß Frau Beekmann vor ihrer Vernehmung auf dem Bahnhof in Goch lange Zeit mit einem Juden gesprochen habe. –
Der Präsident frägt, ob Anträge auf Ladung von Zeugen zu stellen seien. – Oberstaatsanwalt: Ich bin der Meinung, daß wir zunächst den Klempner Ullenboom vernehmen. – In einem weiteren Schreiben aus Xanten wird mitgetheilt, daß Dr. van Housen noch vor dem Doktor Steiner in der Scheune gewesen und erklärt habe, daß sehr wenig Blut in der Scheune war. – Präs.: Herr Bürgermeister Schleß, können Sie uns darüber Auskunft geben? – Bürgermeister Schleß: Ob Dr. van Housen die mitgetheilte Aeußerung gethan, weiß ich nicht, er ist jedenfalls aber nicht vor, sondern nach Dr. Steiner in die Scheune gekommen und hat sich keine drei Minuten dort aufgehalten, er kann sich mithin die Leiche nur flüchtig angesehen habe. – Präs.: Wissen Sie das bestimmt? – Zeuge: Jawohl, ganz bestimmt.
In weiteren anonymen Briefen wird noch um Ladung weiterer Zeugen gebeten.
Oberstaatsanwalt Hamm: Ich bitte, doch nur solche Zeugen zu laden, wenn angegeben wird, welche Bekundung die vorgeschlagenen Zeugen machen sollen, die Verhandlung würde andernfalls kein Ende nehmen.
Rechtsanwalt Stapper: Die Vertheidigung ist sehr erfreut, wenn dieser Grundsatz hier zum Ausdruck gelangt. Allein die Vertheidigung will keiner Zeugenladung widersprechen, um nicht den Anschein zu erwecken, als fürchten wir irgend eine Zeugenaussage.
Der Gerichtshof beschließt, da in einem weiteren anonymen Briefe Zeugen angegeben werden, die bekunden wollen, daß Siegmund Isaak am Peter-Paulstage Nachmittags zwischen halb 3 bis 3 Uhr nicht bei Buschhoff
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 96. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/96&oldid=- (Version vom 31.7.2018)