Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 1 | |
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Nirgends spiegelt sich das öffentliche Leben derartig wieder als an der Stätte, wo Frau Justitia mit Zepter und Wage ihres Amtes waltet. Unaufhörlich wechseln die Bilder. Bald ist es ein Lustspiel, bald ein erschütterndes Drama, bald gar eine Tragödie, die zur richterlichen Aburteilung gelangt. Der Prozeß wider das Grafen-Ehepaar Kwilecki, der im letzten Viertel des Jahres 1903 das Schwurgericht des Landgerichts Berlin I zwanzig Tage beschäftigte, zählt trotzdem zu den größten Seltenheiten. Handelte es sich doch um den spannenden Roman eines Grafenkindes, der nicht in einem Roman erzählt wird, sondern in rauher Wirklichkeit vor einem preußischen Schwurgerichtshof in der Hauptstadt des Deutschen Reiches verhandelt wurde. Und das Grafenkind, über dessen Geburt sich noch immer eine arme Bahnwärtersfrau und ein sehr reiches Grafen-Ehepaar streitet, erschien leibhaftig, von einem preußischen Gerichtsdiener geführt, vor dem Richtertisch. Der damals siebenjährige Graf Josef Adolf Stanislaus Kwilecki, Erbe des großen, in der Provinz Posen belegenen Majorats Wroblewo, ein auffallend schöner Knabe, soll der uneheliche Sohn eines blutarmen Krakauer Dienstmädchens sein, das inzwischen einen böhmischen Bahnwärter geheiratet hat. Kaum geboren, soll ihn seine arme Mutter für hundert österreichische Gulden verkauft haben. Nach einiger Zeit regte sich aber bei dem Mädchen die Mutterliebe. Sie empfand Sehnsucht nach ihrem Kinde und bereute, daß sie den hübschen Jungen für
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 1. Hermann Barsdorf, Berlin 1910, Seite 13. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_1_(1910).djvu/17&oldid=- (Version vom 31.7.2018)