Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 1 (1910).djvu/191

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geschickt hat, nicht antun.“ – Verhandlungsführer: Haben Sie den Rittmeister nicht noch kurz vor dem Morde gesprochen? – Zeuge: Jawohl, etwa zwei Stunden vor dem Morde rief mich der Rittmeister in den Stall, zeigte mir ein Pferd und fragte mich über mein Urteil. Der Rittmeister hatte mir sogar 1898 vor der Front zum Geburtstag gratuliert. – Verh.-Führer: Ist Ihnen erinnerlich, daß in Stallupönen zweimal in die Wohnung des Rittmeisters geschossen wurde. – Zeuge: Jawohl, einmal wurden auch dem Rittmeister die Wagenpolster zerschnitten. Ich war darüber sehr entrüstet und wollte in der 4. Schwadron Nachforschungen anstellen, der Rittmeister sagte aber: Unter den Leuten der 4. Schwadron brauchen Sie nicht zu suchen, meine Leute sind mir sämtlich treu ergeben. Ich will noch etwas anführen. Nach einem Zeitungsbericht soll Herr Oberst v. Winterfeld gesagt haben: Rittmeister v. Krosigk habe die 4. Schwadron als verloddert bezeichnet. Ich kann mir das absolut nicht denken. Als der Rittmeister nach Stallupönen kam, holte ich ihn vom Bahnhof ab. Da sagte der Rittmeister zu mir: Ich habe die 4. Schwadron schon sehr loben hören, man ist überall von der 4. Schwadron des Lobes voll, ich bin daher sehr neugierig auf die Schwadron. Der Rittmeister hat mir später mehrfach gesagt, daß das Lob, das er über die vierte Schwadron gehört, vollständig berechtigt sei. – Vors. Oberstleutnant Herhudt v. Rhoden: Sie sind ja ein alter Wachtmeister, ist es den Unteroffizieren gestattet, auch im Winter Pferde aus dem Stall zu nehmen und außer dem Dienst zu reiten? Zeuge: Jawohl, das ist wenigstens häufig vorgekommen. Rittmeister v. Krosigk wünschte ausdrücklich, daß schwierige Pferde auch außerdienstlich von den Unteroffizieren geritten werden. – Verhandlungsführer: Sind Ausdrücke wie: ich werde mein Pferd ordentlich spornieren, der Hund muß heute noch Farbe bekennen, üblich? Zeuge: Herr Oberkriegsgerichtsrat, solche Ausdrücke oder auch: „Der Hund muß heute noch