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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 1 (1910).djvu/94

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 1

schloß die Rechtsbelehrung mit den Worten: Nun lege ich das Schicksal der Anklage und des Angeklagten vertrauensvoll in Ihre Hände.

Die Beratung der Geschworenen dauerte kaum eine halbe Stunde.

Als der Obmann Graf v. Loë den Wahrspruch verkündete: Die Geschworenen haben die Schuldfrage verneint, brach das Publikum in stürmische Bravorufe aus. Der Vorsitzende verkündete alsdann: Im Namen Seiner Majestät des Königs hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß, nachdem die Herren Geschworenen die Schuldfrage verneint haben, der Angeklagte Buschhoff von der Anklage des Mordes freizusprechen und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse aufzuerlegen seien. Außerdem hat der Gerichtshof beschlossen, den Angeklagten sofort aus der Haft zu entlassen.

Das Publikum begleitete das freisprechende Urteil mit einem stürmischen Bravo. Buschhoff weinte heftig.

Buschhoff konnte selbstverständlich nicht mehr nach Xanten zurückkehren. Sein zerstörtes Besitztum verkaufte er. Er lebte noch einige Jahre in Ehrenfeld bei Köln. Durch mildtätige Sammlungen war es ihm möglich, sich einen neuen Erwerbszweig zu gründen. Die große Aufregung und lange Haft hatte aber seine Gesundheit untergraben. Er ist vor einigen Jahren gestorben.


Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 1. Hermann Barsdorf, Berlin 1910, Seite 90. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_1_(1910).djvu/94&oldid=- (Version vom 31.7.2018)