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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 2 (1911).djvu/114

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2

Das Reichs-Militärgericht hob eines Formfehlers wegen das Urteil auf und verwies die Sache zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung an das Oberkriegsgericht zurück. Letzteres mußte daher nochmals Ende September 1903 dieser Sache wegen zusammentreten. Das Oberkriegsgericht erkannte aber auf dieselbe Strafe wie am 6. Juli. Hüssener hat die noch zu verbüßende Festungshaft von einem Jahre und zehn Monaten auf der idyllisch belegenen Festung Ehrenbreitenstein verbüßt. Bekanntlich hatte das Oberkriegsgericht nicht auf Degradation erkannt. Hüssener erhielt aber, noch während er sich auf der Festung befand, seinen militärischen Abschied.

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 106. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/114&oldid=- (Version vom 31.7.2018)