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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2

ein schwerwiegendes Beweismittel. Ich bin aber trotzdem weder von der Unschuld, noch von der Schuld des Angeklagten überzeugt und stelle Ihnen anheim, die Schuldfragen zu bejahen oder zu verneinen.

Verteidiger Rechtsanwalt Holtermann-Essen: Drei volle Tage beschäftigt uns dies psychologische Rätsel. Als ich gegen den Antrag auf Ausschluß der Öffentlichkeit protestierte, sagte ich, ich werde den Beweis führen, daß Land nicht der Mörder der Miß Lake ist. Sie werden das vielleicht als Kühnheit gehalten haben, die Verhandlung hat mir aber vollständig Recht gegeben. Sie werden mir beistimmen‚ das Geständnis des Angeklagten beruht auf einer Wahnidee. Alle Umstände sprechen gegen die Täterschaft des Angeklagten. Ich habe bei dem gestern abgehaltenen Lokaltermin mehrfach von Geschworenen gehört: der Angeklagte stellt ganz nebensächliche Dinge in Abrede. Die Herren haben nur vergessen, daß Alfred Land, ich sage mit Absicht nicht der Angeklagte, als Täter nicht in Frage kommt. Ich kann mir nach der sachlichen Rede des Herrn Ersten Staatsanwalts ersparen, darauf einzugehen, daß die Schuld des Angeklagten nicht erwiesen ist. Ich ersuche Sie, als praktische Männer aus dem Volke, genau zu prüfen, ob das Geständnis des Angeklagten hinreicht, ihn zu verurteilen. Man kann sich eigentlich nur darüber wundern, daß überhaupt die Anklage erhoben und das Verfahren eröffnet worden ist. Ich bittte Sie, meine Herren Geschworenen, geben Sie Alfred Land seiner Familie und der menschlichen Gesellschaft wieder, indem Sie durch Ihren Freispruch Alfred Land von dem Makel der gegenwärtigen Anklage befreien.

Erster Staatsanwalt Dr. Eger: Ich muß bemerken, wenn in der Voruntersuchung alles so klar gewesen wäre wie heute, dann wäre die Anklage nicht erhoben worden.

Vors.: Nun, Angeklagter, Sie haben nach dem Gesetz das letzte Wort. – Angekl.: Ich bin zu sehr aufgeregt. – Vors.: Wollen Sie eine Pause oder wollen Sie erklären, daß Sie nichts

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 145. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/153&oldid=- (Version vom 1.8.2018)