Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2 | |
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mehr zu sagen haben? – Angekl: Ich habe nichts mehr zu sagen.
Nach etwa einstündiger Beratung verneinten die Geschworenen sämtliche Schuldfragen. Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Dr. Fromm verkündete hierauf: Im Namen des Königs hat der Gerichtshof, dem Wahrspruch der Geschworenen entsprechend, den Angeklagten freigesprochen und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auferlegt. Der Haftbefehl ist aufgehoben, der Angeklagte ist sofort in Freiheit zu setzen. (Bravo, bravo, ertönte es im Zuhörerraum.) Vor dem Gerichtsgebäude hatte eine nach vielen Tausenden zählende Menschenmenge Posto gefaßt, die die Freisprechung mit lautem Jubel begrüßte. Die Angehörigen des Land hatten die größte Mühe, den jungen Mann nach Hause zu bringen, er machte mehrfach den Versuch, ins Untersuchungsgefängnis zurückzulaufen.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 146. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/154&oldid=- (Version vom 31.7.2018)