Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2 | |
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„Doch das Schrecklichste der Schrecken ist der Mensch in seinem Wahn“[WS 1], an dieses Dichterwort wird man unwillkürlich erinnert, wenn man aus folgendem Kapitel erfährt, in welch grauenhafter Weise ein verdienter höherer Offizier aus bloßer Habsucht von den Portierleuten seines eigenen Hauses ermordet worden ist. Der 46 jährige Oberstleutnant Roos hatte aus Anlaß großer Nervosität seinen Abschied genommen. Er besaß in dem stillen Städtchen M.-Gladbach ein idyllisch belegenes Häuschen, das er, von aller Welt zurückgezogen, allein bewohnte. Eine ältere Frau machte ihm die Aufwartung. Da diese aber häufig kränkelte und wohl auch zu schwach war, um das Haus, die Wirtschaft und den Garten in Ordnung zu halten, suchte sich die alte Frau eine leichtere Beschäftigung. Der Oberstleutnant beschloß nun, um nicht allein zu sein, den verheirateten Sohn der alten Frau, namens Adolf Blömers, nebst dessen Gattin ins Haus zu nehmen. Er räumte den Eheleuten im Parterregeschoß eine sehr hübsche Wohnung ein. Bei den Eheleuten Blömers wohnte auch der Bruder des Portiers, der unverheiratete Möbelpolierer Leonard Blömers‚ ein arbeitsscheuer Mensch. Der Oberstleutnant hatte diesem Menschen mehrfach Arbeit verschafft. Als er aber hörte, daß Leonard Blömers arbeitsscheu war, empfand er gegen den Mann ein gewisses Mißtrauen; er verbot ihm daher das Haus. Leonard Blömers verkehrte und wohnte aber trotzdem bei seinem Bruder. Der arbeitslose Leonard Blömers war vielfach in arger Geldverlegenheit. Er machte daher eines Tages seinem Bruder und seiner Schwägerin den Vorschlag, den Oberstleutnant zu ermorden und sich in den
Anmerkungen (Wikisource)
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 147. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/155&oldid=- (Version vom 1.8.2018)