Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2 | |
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a. Oder bezeichnet. In der Fischerschen Wohnung verkehrte ein bildhübsches 17jähriges Mädchen, namens Auta Wender. Diese soll, trotz ihrer geradezu auffallenden Schönheit, nicht das Wohlgefallen des Herrn Sternberg erregt haben, sie soll ihm zu – alt gewesen sein. Fräulein Wender wußte sich aber trotzdem nützlich zu machen. Ein Hausbewohner bekundete als Zeuge: Sobald Sternberg die Fischersche Wohnung betreten hatte, begab sich die Wender auf die Straße und kehrte nach kurzer Zeit mit einem, bisweilen auch mehreren Mädchen in jugendlichstem Alter zurück. Im April 1900 hatte sich Sternberg vor der neunten Strafkammer des Landgerichts Berlin I wegen Vornahme unzüchtiger Handlungen mit drei minderjährigen Mädchen zu verantworten. Den Vorsitz des Gerichtshofes führte Landgerichtsdirektor Weinmann. Die Anklage vertrat Staatsanwaltschaftsrat Dr. Romen, die Verteidigung führten Justizrat Dr. Sello und Rechtsanwalt Dr. Werthauer. Die Verhandlung fand unter vollem Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Auch die Presse war ausgeschlossen. Sternberg wurde in zwei Fällen freigesprochen, da die betreffenden Mädchen zur Zeit der Unzuchtsvornahme das vierzehnte Lebensjahr bereits überschritten hatten. Dagegen wurde er wegen unzüchtiger Handlungen, begangen mit der 13jährigen Frida Woyda, zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Infolge eingelegter Revision hob der zweite Strafsenat des Reichsgerichts das Urteil, soweit Verurteilung erfolgt war, auf und wies die Sache zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurück. In der Zwischenzeit wurde ermittelt, daß sich Sternberg noch gegen zwei andere minderjährige Mädchen vergangen habe. Es wurde deshalb Anklage erhoben. Sternberg mußte daher nochmals Ende Oktober 1900 vor der neunten Strafkammer des Landgerichts Berlin I erscheinen. Der Gerichtshof war zumeist in anderer Weise als das erstemal zusammengesetzt. Den Vorsitz des Gerichtshofes führte Landgerichtsdirektor Müller. Da der frühere Staatsanwalt Dr. Romen inzwischen
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 231. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/239&oldid=- (Version vom 31.7.2018)