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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2

verbraucht. Hau habe erzählt: sein Vater sei ein steinreicher Bankier, seine Mutter oder Stiefmutter eine geborene Gräfin. Seine Stiefmutter sei eine bildschöne Frau, in die er sich schon als 14jähriger Knabe verliebt habe. Seine Schwiegermutter sei ebenfalls eine steinreiche Frau von Molitor. Er habe gesagt, er sei Rechtsbeirat der türkischen und chinesischen Botschaft in Washington, konsultativer Rechtsanwalt und Universitätsprofessor in Washington. Sein Gesamteinkommen betrage 250 000 M. jährlich. Er hatte sich in Konstantinopel eine Jacht gepachtet, die ihn jährlich 2000 M. kostete. Er hatte eine so große Vorliebe für Edelsteine, daß er (Z.) zu der Ansicht gekommen sei, Hau sei pathologisch zu beurteilen. Er habe so viel von sexuellen Ausschweifungen erzählt, die er schon als Student getrieben, daß er das für Übertreibung gehalten habe. Auch von sexuellen Ausschweifungen, die er in Konstantinopel getrieben, habe der Angeklagte ungeheuerliche Dinge erzählt. Der Angeklagte habe mit Halbweltdamen geradezu Orgien gefeiert, viele Bälle besucht usw. Einer Sängerin namens Otero hatte er ein Zimmer gemietet, für das er 60 Kronen monatlich zahlte. Er habe einmal den Angeklagten gefragt, was denn seine Frau machen würde, wenn sie von seinem ausschweifenden Leben erfahre; darauf habe er erwidert: Dann würde sie sich sofort scheiden lassen. Hau habe ein anderes Mal erzählt: Sein Vater sei ein angesehener Bankdirektor, Rittergutsbesitzer und Abgeordneter des Deutschen Reichstages. Hau habe so viel erzählt, daß er ihn für pathologisch gehalten habe. Von Hau selbst und anderen sei ihm mitgeteilt worden: Hau werde scharf von Spionen überwacht und den Anarchisten denunziert. Vom Sultan sei Hau nicht empfangen worden. Daß der Sultan Frau Hau empfangen wollte und daß Hau vom deutschen Kaiser empfangen werden sollte, habe er (Zeuge) nicht gehört. Er bezweifle, daß Hau den „Schifferkat-Orden" erhalten habe. – Auf Befragen des Staatsanwalts bemerkte der Zeuge: Er habe gelegentlich bei dem Angeklagten einen Revolver gesehen. In

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 20. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/28&oldid=- (Version vom 1.8.2018)